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Mehr Geld für Sanierung

Zweite Stufe der BEG tritt in Kraft
Mehr Geld für Sanierung

Mehr Geld für Sanierung
Bild: Nattanan Kanchanaprat, Pixabay

Seit dem 1. Januar gilt die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) – zunächst für energetische Einzelmaßnahmen im Bestand. Ebenfalls festgelegt wurde, wie und ab wann energetische Gesamtsanierungen finanziell unterstützt werden.

Das neue Programm für bessere Einzelmaßnahmenförderung integriert zehn KfW- und BAFA-Förderprogramme ganz oder teilweise. Wie bisher auch schon kann der Interessent zwischen einem Zuschuss und einem Kredit mit Tilgungszuschuss wählen. Allerdings steht die neue Kreditvariante erst ab 1. Juli 2021 zur Verfügung.

Die Zuschuss-Fördersätze bei Einzelmaßnahmen bleiben unverändert. Wer jedoch den individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) einer geförderten Gebäudeenergieberatung umsetzt, erhält einen Bonus von 5 % oben drauf. Dadurch wird die staatlich geförderte Beratung nochmals attraktiver. Was bedeutet das genau? Beim Austausch eines Ölkessels gegen eine Wärmepumpe oder Biomasseanlage zahlt der Staat nicht wie bisher nur 45 % der Investitionskosten, sondern 50 %. Oder für eine Erdgas-Hybridheizung mit erneuerbarem Energieanteil von mindestens einem Viertel steigt der Zuschuss von 40 auf 45 %, wenn dadurch eine Ölheizung entfällt.

Zusätzliche Dämmung von Fassade, Dach und Keller, neue Fenster, Lüftungsanlagen inklusive Wärme- und Kälterückgewinnung, die zur notwendigen Energieeffizienzsteigerung der Gebäudehülle beitragen, erhalten 20 % Zuschuss, mit dem iSFP-Bonus sogar 25%. Allerdings gibt es hier eine Obergrenze der förderfähigen Kosten: Sie liegt nun bei 60000 Euro, eine Verbesserung der bisherigen Maximalsumme um 10000 Euro. Beantragt werden können die Förderungen für Einzelmaßnahmen über mehrere, aufeinander folgende Jahre, auch der iSFP-Bonus wird dann immer neu dazugerechnet.

Werden die energetischen Verbesserungen durch eine Expertin oder einen Experten begleitet, wird das Honorar ebenfalls gefördert, bei Ein- und Zweifamilienhäusern bis zu 5000 Euro, bei Mehrfamilienhäusern bis 2000 Euro pro Wohneinheit, maximal jedoch bis 20000 Euro.

Und auch bei Nichtwohngebäuden flattert Geld in den Sanierungstopf: bis zu 20 % Zuschuss, max. 200 Euro pro Quadratmeter werden gezahlt. Hier liegt die Obergrenze der förderfähigen Summe bei 15 Mio. Euro, d.h. bei entsprechender Gebäudegröße werden bis zu 3 Mio. Euro der energetischen Sanierungskosten vom Staat übernommen.

Die Förderungen für Gesamtsanierungen gelten erst ab Sommer. Dann entfällt die Förderstufe Effizienzhaus 115. Die Stufen für Effizienzhaus 100, 85, 70 und 55 gibt es aber weiterhin. Sie werden mit 27,5 bis 40 % Tilgungszuschuss unterstützt. Ganz neu ist das Effizienzhaus 40 bei Sanierungen: hier warten Förderungen bis 45%.

Weitere Informationen finden Sie unter www.bafa.de.

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