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Landratsamt Karlsruhe: Mit schlechtem Beispiel voran

Landratsamt Karlsruhe steht vor dem Abriss
Mit schlechtem Beispiel voran

Dass eine Denkmalbehörde ihren eigenen Sitz, ein eingetragenes Baudenkmal, abbrechen will, kommt nicht alle Tage vor – genau dieses Schicksal droht allerdings dem früheren Badenwerk-Hochhaus, in dem inzwischen das Landratsamt Karlsruhe residiert.

Text: Christian Schönwetter

Es wäre die perfekte Kulisse für die Fernseh-Kultserie »Mad Men«: Das Bürohochhaus des Landratsamts in Karlsruhe entstand 1961-65 ganz im Zeichen des International Style. Bauherr war seinerzeit der Energieversorger Badenwerk, der mit einer schlanken Scheibe von 21 Geschossen ein selbstbewusstes Zeichen im Stadtraum setzte. Als Vorbilder dienten das Seagram Building und das UN-Hauptquartier in New York – nicht nur in Sachen Volumetrie, sondern auch bei der Gestaltung der eleganten Curtain Wall, deren metallene Lisenen die Vertikalität der Fassaden betonen. Ein langgestreckter Büroriegel und ein kompakter Kasinokubus ergänzen das Hochhaus zu einer harmonischen Baukörperkomposition.

Als das Badenwerk 1997 auszog, übernahm das Landratsamt Karlsruhe die Anlage. Bis heute kommt der 72 m hohen Scheibe eine bedeutende städtebauliche Rolle zu. In der Stadtsilhouette markiert sie das Ettlinger Tor, einen wichtigen Eingang ins Zentrum. Hier kreuzt sich eine mehrspurige Bundesstraße, die derzeit zum Boulevard umgestaltet wird, mit der Symmetrieachse des fächerartigen Stadtgrundrisses, die im Norden nach wenigen Metern zu Marktplatz und Schloss führt. Südlich der Kreuzung erstreckt sich eine offene Stadtlandschaft der 60er Jahre mit Solitärbauten in einem parkähnlichen Außenraum. Pendant des Hochhauses ist das Staatstheater auf der anderen Seite der Symmetrieachse.

2012 wurde der Komplex des Landratsamts in die Denkmalliste eingetragen. Nur sieben Jahre später will das Amt seinen Dienstsitz nun abreißen. Dabei erfolgte die Unterschutzstellung damals besonders sorgfältig: Die Denkmalpfleger aller Bundesländer hatten sich zusammengetan, um systematisch Verwaltungsbauten der 60er Jahre unter die Lupe zu nehmen, deutschlandweit einheitliche Bewertungskriterien zu entwickeln und anschließend 49 Gebäude aus der gesamten Republik in einem Katalog schützenswerter Gebäude zu erfassen. Beim ehemaligen Badenwerk gaben v. a. die städtebauliche Disposition und die modernen, vornehm-nüchternen Fassaden den Ausschlag, weniger die Innenräume mit ihrer traditionellen Bürozellenstruktur. Wie also kommt der Landrat nun auf die Idee, ein so gut beleumundetes Bauwerk zu zerstören?

2017 zeichnete sich ab, dass die erste Grundsanierung des Komplexes anstand. Untersuchungen ergaben, dass ein kompletter Austausch der Haustechnik und der Fassaden nötig sei. Ausgerechnet! Ohne die originalen Fassaden, so argumentierte die zuständige städtische Denkmalbehörde, erlösche der Schutzstatus. Das interpretierte der Landrat als Freifahrtschein für Abriss und Neubau. Er ließ mehrere Varianten zum weiteren Umgang mit der Liegenschaft prüfen, um nach Teil- oder Komplettabbruch das Grundstück nachzuverdichten. Ziel war es dabei, Kosten für ein Ausweichquartier während der Bauarbeiten zu minimieren und zusätzlichen Platz für Wohnungsbau zu schaffen. Im November 2018 beschloss der Kreistag dann den Totalabriss. Einstimmig.

Alternativen für das Landratsamt Karlsruhe

Von außen sind diese Entscheidungen schwer nachzuvollziehen. Muss die Fassade wirklich komplett ausgewechselt werden? Bei anderen denkmalgeschützten Bürohochhäusern war es schließlich auch möglich, sie zumindest in Teilen zu bewahren: Das Dreischeibenhaus in Düsseldorf etwa bekam eine zweite Haut, die von innen vor die Bestandsfassade gestellt wurde, beim Münchner Hypohaus wurden die alten Alupaneele aufgearbeitet und in eine optisch gleiche, aber besser gedämmte, neue Konstruktion integriert. Als Notlösung wäre immer noch ein exakter Nachbau der alten Haut denkbar, wie es etwa beim Iduna-Hochhaus in Münster geschah. Punktuell ließe sich sicher ein kleiner Abschnitt der Originalfassade erhalten, um dem Bau den Denkmalstatus nicht aberkennen zu müssen.

Warum muss die Nachverdichtung so massiv ausfallen wie in den durchgeführten Studien? Mit einer etwas gemäßigteren Variante ließen sich im westlichen Teil des Grundstücks ebenfalls neue Baukörper errichten, die etwa das Kasino flankieren, sodass der Bestand erhalten bleibt. Auch aus ökologischen Gesichtspunkten verbietet sich ein Abriss. Selbst wenn der Nachfolgebau für das Landratsamt Karlsruhe als Passivhaus errichtet wird, dauert es Jahrzehnte, bis der dann sparsamere Gebäudebetrieb die graue Energie aus Abbruch und Neuerrichtung wieder eingespielt hat.

Und eines scheint überhaupt nicht bedacht worden zu sein: Zu den Aufgaben des Amts gehört es, sich als untere Denkmalschutzbehörde um den Erhalt des baulichen Erbes in den Umlandgemeinden von Karlsruhe zu kümmern. In dieser Funktion verspielt das Amt gerade seine Glaubwürdigkeit. Die Mitarbeiter werden künftig nur noch Spottgelächter ernten, wenn sie von einem Bauherrn einen schonenden Umgang mit seinem Denkmal fordern, während ihr Dienstherr geschützte Substanz im großen Stil dem Erdboden gleichmacht.

Noch ist der Bau nicht abgerissen. Vor Ort regt sich Widerstand, etwa vom BDA, der Architektenkammer und der Arbeitsgemeinschaft Karlsruher Stadtbild. Man kann nur an die »Mad Men« im Landratsamt appellieren, ihre Entscheidung zu überdenken.

 


In Karlsruhe gibt es auch bessere Beispiele für den Umgang mit Baudenkmalen:

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