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zum Artikel »Luftdichtheit«, db 9/2006

Allgemein
zum Artikel »Luftdichtheit«, db 9/2006

~Siegfried Sauerbrey , Roland Nagel

Das Lesen des oben genannten Fachartikels ist ein »Wechselbad der technischen Gefühle«. Zunächst äußert der Verfasser Fakten, denen inhaltlich zuzustimmen ist:
  • Notwendigkeit der Luftdichtheit
  • Hinweis auf Konvektion
  • Forderung nach dauerhaft luftdichter Ausführung in der DIN 4108 und der EnEV
  • Hauptproblembereiche der Stöße, Fugen und Anschlüsse
  • Planungsnotwendigkeit der Luftdichtheit
  • Gebäudelebenserwartung
  • Überwachung der handwerklichen Ausführung
  • Fehlen der Langzeiterfahrung bei Klebeverbindungen
  • Abnahme der adhäsiven Klebeverbindung nach langjähriger Alterung.
Dann überrascht der Verfasser jedoch plötzlich durch die Infragestellung/Ablehnung der mechanischen Sicherung (zusätzlich zur Klebung) der Luft- und Dampfsperre im Endungsbereich (Anschluss an Putz, Beton, Stahl, usw.) und propagiert lediglich die Klebetechnik als probates Mittel, den vorgenannten Forderungen und Beanspruchungen gerecht zu werden.
Das ist umso unverständlicher, nachdem – wie oben ausgeführt – alle Risiken und Zusammenhänge richtig und ausführlich erläutert sind, die jedoch gerade zu dem Ergebnis kommen müssen, dass die mechanische Sicherung ein MUSS ist! So wird der Fachartikel wieder zu einem Beispiel, wie es uns Bausachverständigen vor Ort nur unnötig schwer gemacht wird. Es ist doch damit schon programmiert, dass ausschließlich wirtschaftlich orientierte Bauträger und lax arbeitende baugeistwerkliche Planer diesen »Fachartikel« süffisant lächelnd präsentieren und sagen: »Was wollen sie denn, hier steht es doch!«
Die Sachverständigen sollten sich outen und erklären, dass auch sie zu den – wie der Verfasser meint – »normengläubigen Gutachtern« gehören, aber nicht um es sich leicht zu machen oder gar ohne genaue Hinterfragung – dann wären sie »Schlechtachter« –, sondern weil in diesem konkreten Fall die DIN 4108, T 7 vernünftige, ausführbare und probate Details für den luft- und dampfdichten Anschluss von Folien an massive Bauteile liefert.
Der Verfasser beschreibt selbst »vielfach Baumaterialien und Klebeverbindungen (…) zu denen es keine Langzeiterfahrung gibt. Herstellergarantien enden in den meisten Fällen nach fünf Jahren«, das heißt nach dem Ende der Verjährungsfrist der Gewährleistung steht der Bauherr ohnehin »allein im Regen« – aber dann wenigstens dauerhaft luftdicht, wenn mechanisch gesichert! Wenn nicht, so hat die Erfahrung gezeigt, hängen die Klebebänder ohnehin nur noch »impotent« herum.
Unter den vorgenannten Gesichtspunkten erscheinen die weiteren Ausführungen des Verfassers geradezu fahrlässig, da er – obwohl dauerhafte Verklebungen von einem staub- und fettfreien Untergrund abhängig sind, die es auf Baustellen ohnehin nicht gibt, – erklärt, dass »Verklebungen die Anforderungen einer dauerhaften Luftdichtheit erfüllen, ohne dass weitere mechanische Sicherungen (…) notwendig sind«. Diesen Aussagen ist ausdrücklich und vehement zu widersprechen!
Ich habe in meinem Artikel die mechanische Sicherung der Luftdichtung weder infrage gestellt noch abgelehnt, stimme jedoch mit dem von den Verfassern geforderten »Muss« nicht überein. Es ist sicher richtig, dass die zusätzlich zur Verklebung angebrachte mechanische Sicherung die sicherste aller Lösungen für den Anschluss zwischen Luftdichtung und Putz, Beton, etc. ist. Sie ist aber gleichzeitig die deutlich aufwändigste und damit auch teuerste Lösung. Aus diesem Grund kommt sie wahrscheinlich so gut wie nie zur Ausführung, wie die praktische Erfahrung zeigt.
In diesem Zusammenhang möchte ich auf ein Gerichtsurteil des OLG Hamm (vom 17.02.1998 – 7 U/5/96) verweisen, indem die Auffassung vertreten wird, dass Ausführungsweisen, auch wenn sie in einer neuen DIN-Norm enthalten sind, nicht zu den anerkannten Regeln der Technik gehören, wenn sie von Baufachleuten überwiegend nicht angewandt beziehungsweise nicht hinreichend akzeptiert werden. Es stellt sich doch die Frage, ob das Fehlen einer mechanischen Befestigung bei nachgewiesener Dichtheit einer Verklebung und entsprechend sorgfältiger Ausführung dieses sensiblen Anschlusses den Tatbestand eines Mangels erfüllt. Reicht es für die Feststellung eines Mangels aus, dass ein Detail anders ausgeführt ist, als es in den ausdrücklich als Beispiel dienenden Prinzipskizzen der DIN 4108 Teil 7 dargestellt wird? Ich meine nicht!
Geschuldet wird ein dauerhaft luftdichter Anschluss nach dem Stand der Technik. Im Zweifelsfall kann die Luftdichtigkeit nachgewiesen werden. Die in meinem Artikel erwähnten Studien zur Dauerhaftigkeit von Verklebungen lassen meines Erachtens nach die Schlussfolgerung zu, dass bei entsprechend sorgfältiger Verarbeitung die modernen Klebstoffe auch tatsächlich den Tatbestand der Dauerhaftigkeit erfüllen. Gleichzeitig wird in den Prinzipskizzen der DIN 4108 Teil 7 bei allen Details, bei denen Klebebänder zum Einsatz kommen, auf die mechanische Sicherung der Verklebung verzichtet. Auch bei Verklebungen mit Klebebändern muss die von den Verfassern für unmöglich gehaltene »staub- und fettfreie« Verklebung gewährleistet werden.
Ich möchte mit meinen Aussagen bestimmt nicht den »süffisant lächelnden« Bauträgern Hilfestellung leisten, jedoch den vielen Handwerkern, die im Sinne ihrer Auftraggeber kostengünstige und solide Arbeit abliefern. Meine Erfahrungen, gerade im Zimmereigewerk, haben gezeigt, dass hier im Bereich der Luftdichtung inzwischen sehr sorgfältig gearbeitet wird. Nichtsdestotrotz gibt es immer schwarze Schafe – da hilft aber auch nicht eine unbedingte Verpflichtung zur mechanischen Sicherung von Verklebungen!
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