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Updates Passerelle Simone de Beauvoir

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Updates Passerelle Simone de Beauvoir

Passerelle Simone de Beauvoir
Die Passerelle Simone de Beauvoir (s. db 4/2007, S. 56) gefällt den Parisern besonders gut. In einem von 27 Partnern in der Metropolregion Paris ausgeschriebenen Wettbewerb wählten sie die Brücke von Dietmar Feichtinger Architectes zum besten öffentlichen Bauwerk. Einen zweiten Preis in der Kategorie »Service/Verwaltung/Gesundheit« bekam das Busdepot in Thiais (db 3/2008, S. 26).

Berlin unterstützt »Soziale Stadt«
Das Berliner Abgeordnetenhaus hat auf die katastrophalen Kürzungen im Programm »Soziale Stadt« (s. db 9/2010, Kommentar) reagiert und beschlossen, die Kosten für das laufende Jahr zu übernehmen. Damit können die Projekte in der Hauptstadt nahezu im selben Umfang wie 2010 fortgeführt werden. Die Gelder stammen aus dem Programm »Investitionspakt«, die von der Bundesregierung bereits zugesichert waren, aber nicht gebunden sind.
Noch mehr Verschwendung in Hannover
Mitte Februar verkündete der Präsident des niedersächsischen Landtags noch aufgrund einer Kostenschätzung für den Neubau von Eun Young Yi (s. db 5/ 2010, S. 8), das Projekt sei zu teuer. Statt 45 Mio. werde es voraussichtlich 65 Mio. Euro kosten. Doch der Architekt erhob Einspruch und nun wird für 950 000 Euro ein weiteres Mal gerechnet. Auch die Kosten für eine Sanierung sollen geprüft werden. Die Ergebnisse werden bis zum Herbst und damit bis nach der Kommunalwahl auf sich warten lassen. Mittlerweile schickten bekannte Kunsthistoriker einen offenen Brief an Landtag und Finanzminister, in dem auf die seit 2005 vorliegende Berechnung für eine Sanierung mit 23 Mio. Euro Kosten verwiesen wird.
Zürcher Referendum angefochten
Die Zürcher hatten im Februar mit 62,3 % dafür gestimmt, den kantonalen Beitrag von
20 Mio. Schweizer Franken für die Erweiterung des Landesmuseums aus dem (kantonal organisierten) Lotteriefonds zu bezahlen. Dagegen haben mehrere Personen Beschwerde eingelegt. Das Landesmuseum sei eine Institution des Bundes und deshalb gemäß Gesetz die Verwendung von Lotteriegeldern nicht zulässig. Das Verfahren kommt jetzt laut NZZ in erster Instanz an den Regierungsrat, könnte aber als Präzedenzfall auch bis zum Bundesgericht gelangen.
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