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Unbekannte der Baukultur

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Unbekannte der Baukultur

Denkmalpflege und Architektur scheinen auf den ersten Blick nicht viel Gemeinsamkeiten zu haben, den Erhalt unseres historischen Erbes aber haben wir dieser wichtigen Partnerschaft zu verdanken. Die Autorin reflektiert die Rolle des Architekten zwischen wissenschaftlicher und künstlerischer Disziplin anhand von historischen Positionen und aktuellen Anforderungen.

Architekten in der Denkmalpflege gehören zu den großen Unbekannten der aktuellen Baukultur. Architekten, die ausgesprochene Denkmalspezialisten sind, haben keine Lobby und keine Presse. Ihre Leistungen sind nur Insidern bekannt, sofern sie nicht didaktisch offensiv und kontrastiv am Bauwerk zur Schau gestellt werden. Immer noch wird allem Neuen mehr Wert und Aufmerksamkeit zugemessen als dem, was in einem überaus komplexen Forschungs- und Planungsprozess erhalten und tradiert wird. Die Arbeit des Architekten im Denkmal gilt als »unfrei« und erfordert doch enormes Wissen, viel praktische Erfahrung, höchste Sensibilität und auch Erfindungsreichtum. Allgemein wird Architekten in der Denkmalpflege keine Entwurfsleistung attestiert. Dabei basiert jeder, auch der primär erhaltende Eingriff, auf einer ideellen und ganz pragmatischen Auseinandersetzung mit dem historisch überlieferten Werk und einem daraus resultierend begründeten Entwurf. Jede Maßnahme im Denkmal hat auch ästhetische Konsequenzen, die es genau zu bedenken und zu planen gilt.

Schon in den frühen Jahren der Denkmalpflege wurde die Rolle des Architekten diskutiert. Dabei darf man nicht vergessen, dass die ersten praktischen Denkmalpfleger Architekten der damaligen Avantgarde waren, allen voran Karl Friedrich Schinkel. Als Mitglied der Oberbaudeputation des preußischen Staates musste er eine Menge Projekte begutachten und gewann so einen sehr konkreten Überblick über die Behandlung von »Denkmälern alter Baukunst«. Progressiv forderte er deren Erhaltung »im öffentlichen Interesse« und regte die Schaffung einer staatlichen Schutzbehörde und die Inventarisierung auf Provinzebene an. In konkreten Fällen mahnte er zu äußerster Zurückhaltung und »wohlfeilen Restaurierungsmethoden, damit nicht mit unnützem Kostenaufwande irgend etwas aus dem Charakter Fallendes … ausgeführt würde.«Ein Runderlass des preußischen Kultusministeriums 1843 stellt dann fest: »dass es nie der Zweck einer Restauration sein könne, jeden kleinen Mangel, der als die Spur vorübergegangener Jahrhunderte zur Charakteristik des Bauwerks beitrage, zu verwischen, und dem Gebäude dadurch das Ansehen eines neuen zu geben. Es dürfe sich die Restauration nur auf die wesentlichen, entweder jetzt oder in Zukunft Gefahr bereitenden Schäden erstrecken, um diese so unscheinbar als möglich, aber dabei solid herzustellen suchen. Diejenige Restauration wäre die vollkommenste zu nennen, welche bei Verbesserung aller wesentlichen Mängel gar nicht zu bemerken wäre.« Gründliche Bauforschung zum Verständnis des Charakters oder Wesens eines Bauwerks, genaue Schadensanalyse, Differenzierung zwischen erhaltenswerten Altersspuren, edler Patina und alarmierenden Zeichen des Verfalls sowie letztlich zurückhaltende, aber in ihrer Auswirkung auf die Zukunft berechnete Reparatur – das scheint bis heute trocken Brot für Architekten zu sein, die ihren Beruf primär als kreativen sehen. So war auch nicht die Reparatur, sondern die Restaurierung oder gar die »stilechte« Neuerfindung im 19. Jahrhundert die Regel. Heute werden dieselben Positionskämpfe wie zu Beginn der Denkmalpflege unter veränderten gesellschaftlichen Bedingungen erneut durchgefochten. Anpassungen an moderne Wohnstandards und Umnutzungen legitimieren häufig konstruktiv und ästhetisch weitreichende Neuerungen, die das, was sie stützen und schützen sollen unwiederbringlich zerstören. Die Auslassungen des ersten preußischen Konservators der Kunstdenkmäler, des Architekten Ferdinand von Quast, der sich mit seinem »pro memoria in bezug auf die Erhaltung der Altertümer in den königlichen Landen« 1837 für das Amt empfohlen hatte, scheinen immer noch aktuell. Gerade in Bezug auf die Instandsetzung der bedeutendsten Baudenkmale des Landes stellte er fest: »Hier wird sorgsame Aufsicht am notwendigsten! Keine Zerstörung ist im Stande, den ursprünglichen Charakter eines Denkmals so zu ändern, wie manche so genannte Restauration. Die Unwissenheit, Halbbildung und Eitelkeit, etwas Neues zu schaffen, anstatt sich dem Gegebenen unterzuordnen und nur die schonendste Handreichung zu leisten, haben hier offenen Spielraum, und bedeutende Summen können in dieser Art ausgegeben werden, ohne ein anderes Resultat, dass das bisher, wenn auch nur in Ruinen vorhandene Altertum, nun so gut wie gänzlich verschwunden ist.« Ohne die Rolle der Auftraggeber und ihrer Wünsche überhaupt zu berühren, gibt von Quast dem Architekten die volle Verantwortung für den Fortbestand des Historischen. Ausbildung und Enthusiasmus für die Sache nennt er als wesentliche Grundlage für das Engagement im Denkmal. Bis heute gibt es da erhebliche Defizite. Denkmalpflege und Bauforschung kommen im Architekturstudium eher nebenbei vor. Nur in Ausnahmefällen erfährt der Architekturstudent etwas über historische Baustoffe und Konstruktionen. Erst durch das Engagement der Wüstenrot Stiftung wurde 2004 in der Universität Stuttgart an der Fakultät Architektur und Städtebau eine Gast-Professur für Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege eingerichtet – auf fünf Jahre befristet. Das grundlegende Fach Kunstgeschichte sollte indes an den großen TUs in Berlin und München vom Lehrplan gestrichen werden. In der Regel gibt es für Denkmalpflege interdisziplinäre Aufbau- und neuerdings auch postgraduale Masterstudiengänge. Doch diese sind häufig mehr theoretisch-wissenschaftlich ausgerichtet als forschend-archäologisch und projektbezogen wie an der TU Berlin oder der Universität Bamberg. Spezialisierte Akademien versuchen berufsbegleitend Kenntnisse in historischen Realsierungspraktiken zu vermitteln sowie Analyse, Dokumentation und Konzeptfindung zu üben. De jure kann immer noch jeder Architekt im Denkmal tätig werden. Je weniger es im Neubau zu tun gibt, desto mehr verlagert sich das Interesse auf die Aufgaben im Bestand und letztlich auch im Denkmal. So wundert der Sarkasmus von Florian Zimmermann wenig, der an der FH München die Pflichtvorlesung Denkmalpflege hält: »Es wäre viel erreicht, wenn den angehenden Architekten klargelegt werden könne, wovon sie, sofern sie ihr Interesse an der Denkmalpflege nicht in einer darauf folgenden Spezialisierung in einem Masterstudiengang Ausdruck geben, in ihrer zukünftigen beruflichen Tätigkeit die Finger lassen sollten.«
Der Historiker Dehio, Gründervater der modernen Denkmalpflege, der in diesem Jahr in der breit angelegten Denkmalpflege-Ausstellung »Zeitschichten« zentral gewürdigt wurde, wollte den Architekten in der Denkmalpflege auf reine Wissenschaftlichkeit und strenge Demut verpflichten: »Was ist denn ein Architekt? Und in welchem Verhältnis steht er qua Architekt zu den Denkmälern der Vergangenheit? Ein Architekt ist teils Techniker, ein Mann der angewandten Mathematik und Physik, teils Künstler, Organ der schaffenden Fantasie. Zu den Kunstwerken der Vergangenheit kann er sich aber nur als Forschender, Nachfühlender, nicht als Schaffender verhalten. Von dem Augenblick, in dem er in dieses Verhältnis eintritt, wird er – mag er es anerkennen oder nicht – seiner Aufgabe nach zum Kunstgelehrten, und was er auf diesem Boden denkt, spricht oder tut, kann nur nach dem allgemeinen Maße der Kunstwissenschaft gemessen werden.« Sicher, nur nach eingehender, detailgenauer Bauforschung und nachvollzogener Baugeschichte (die weit mehr ist als ein verformungsgerechtes Aufmaß) lassen sich angemessene statische Sicherungskonzepte entwickeln. Nur wer das Bauwerk als Gesamtheit verstanden hat, wird intelligente Lösungen finden, es zu sichern, zu bewahren und weiter zu nutzen. Nur durch die genaue Analyse der Schadensursachen lassen sich kostspielige Fehler vermeiden. Idealerweise entwickelt sich das Umnutzungs- bzw. Modernisierungskonzept aus der konkreten Kenntnis aller Bedingungen des Denkmals. So gültig Dehios Grundsätze – trotz gegenteiliger Darstellungen – bis heute sind: »erhalten, und nur erhalten! Ergänzen erst dann, wenn die Erhaltung materiell unmöglich geworden ist; Untergegangenes wiederherstellen nur unter ganz bestimmten, beschränkten Umständen«, so problematisch ist die Rolle, die er dem Architekten in der Denkmalpflege gibt: »Ein Architekt, der unter diesen allein zulässigen Voraussetzungen eine Restauration übernimmt, muss wissen, dass es ein entsagungsvolles, durchaus unfreies Geschäft ist. Allein archäologisches und technisches Wissen, nicht künstlerisches Können kommt dabei in Betracht.« Das klingt einleuchtend, ja verlässlich, aber haben nicht unzählige Restaurierungen mit ihren archäologisch-musealen Frei- legungen gezeigt, dass auch strenge Wissenschaft dem Denkmal mehr nehmen als schenken kann? Zu Recht hat Architekt Thomas Will, seit 1994 Professor für Denkmalpflege und Entwerfen an der TU Dresden, darauf hingewiesen, dass es keine Entscheidung ohne ästhetisch-künstlerische Implikation gibt: »Wo der Denkmalpfleger in irgendeiner Weise Hand anlegt – sei er nun Architekt oder Kunsthistoriker – verlässt er das durch Konventionen gesicherte Terrain der Wissenschaft und begibt sich auf das freie Feld der Gestaltung dessen, was er im Geiste schaut.« Es wäre viel gewonnen, wenn sich alle Beteiligten über die subjektiven und künstlerischen Prämissen ihrer Entscheidungen klar wären: keine Denkmalpflege ohne gestalterische Entscheidungen. Gerade wo sie im Namen historischer Korrektheit negiert werden, vermag das »Produkt« wenig zu überzeugen, wirkt wie ein Kompendium diverser historischer Befunde ohne inneren Zusammenhang und ohne verbindliche Qualität. Geschichte pur gibt es genauso wenig wie das Original. Jeder, der im Denkmal tätig wird, interpretiert und vermittelt ästhetisch – bei aller gebotener Zurückhaltung und der unabdingbaren Voraussetzung, Authentisches wahren zu wollen.
Anpassung oder Kontrast, Kontinuität oder Bruch – auch diese prinzipiellen Haltungen im Umgang mit Denkmalen werden schon so lange diskutiert, wie es die Denkmalpflege gibt. Von Quast mahnte seien Kollegen: »Bei den Umänderungen, welche aus anderen gebietenden Ursachen notwendig werden, muss zugleich die schonendste Sorgfalt gehandhabt werden, um so wenig wie möglich zu vernichten und das Bedeutendere dem Unbedeutenderen nicht nachzustellen. Auch die Hinzufügung des Neuen muss in einem solchen Geiste geschehen, dass kein zu starker Kontrast hervorgebracht oder auch gegenteils eine eingebildete Regelmäßigkeit dort eingeführt werde, wo dieselbe vom älteren Künstler niemals beabsichtigt wurde.« Anfang des 20. Jahrhunderts forderte der Kunsthistoriker Cornelius Gurlitt im Sinne einer strengen Wissenschaft und in konsequenter Ablehnung aller nachfühlenden und neu schaffenden Historismen, das notwendige Neue müsse ablesbar vom Alten unterschieden sein. Als Grundsatz gilt das heute noch, verankert in der Charta von Venedig, der von Architekten und Ingenieuren verabschiedeten International Charter for Conservation an Restoration of Monuments and Sites. Dort heißt es unter der Rubrik Restaurierung in den Artikeln 12 und 13: »Ergänzungen fehlender Teile müssen sich harmonisch ins Ganze fügen, aber gleichzeitig vom Original unterscheidbar sein, so dass die Restaurierung nicht die künstlerische oder historische Wahrheit verfälscht. Hinzufügungen sind nicht erlaubt, außer es wird sichergestellt, dass sie die interessanten Teile des Gebäudes, seine traditionellen Fassung, die Balance seiner Komposition und das Verhältnis zur Umgebung nicht beeinträchtigen.« Es sind diese Artikel, die die Architekten von der Pein der auferlegten Wissenschaftlichkeit und Zurückhaltung erlösten und ihnen die Freiheit des Entwurfs auch im Denkmal zugestanden. Was als Ausnahme mit vielen Wenns und Abers formuliert wurde, scheint inzwischen die Regel. Nicht immer sind es namhafte Künstler, die selbstbewusst auf Kontrastarchitektur setzen, sondern weniger sensible, mutwillige Nachahmer. Das Vorbild Carlo Scarpa hatte und hat verheerende Wirkung. Gerade offensive, didaktisch kontrastive Architekturentwürfe scheitern am Kriterium der Verhältnismäßigkeit. Auch die demonstrative Fugenbildung ist kein Qualitätsmerkmal an sich, sondern häufig hohler Formalismus – mehr ornamentale Geste als dienende Denkmalpflege und durchdachte Architektur. Die berühmtesten Baudenkmale werden so genannten Stararchitekten überantwortet, deren primäre Intention nicht das Verstehen, sondern das Interpretieren ist. Politiker, Eigentümer und Nutzer versprechen sich viel von dem Kräftemessen gegenwärtiger Baumeister mit denen der Geschichte. In seltenen Fällen wird damit ein echter Dialog initiiert, in den meisten nur eine eitle Selbstdarstellung. Das Denkmal verliert dabei an Substanz und Integrität und gewinnt flüchtige Aktualität. Es ist höchste Zeit – auch in Hinblick auf Nachhaltigkeit – jenen Architekten mehr Aufmerksamkeit zu schenken, die gelernt haben Baudenkmale ganzheitlich zu verstehen und die soviel Erfahrung und Esprit haben, daraus etwas zu machen, was auch in Zukunft Bestand hat. Es ist auch höchste Zeit, die Ausbildung solcher Architekten und Ingenieure intensiv und vor allem am Objekt zu fördern. Nur die darin Begabtesten sollten für die Gegenwart der Baudenkmale arbeiten. Ira Mazzoni.
Norbert Huse, Deutsche Texte aus drei Jahrhunderten. München ²1996, S.62 zit.n. Huse, S.66 zit.n. Huse, S.67 Ferdinand von Quast, Pro memoria in bezug auf die Erhaltung der Altertümer in den Königlichen Landen. (1837), gekürzter Abdruck in: Huse, S. 78–83, S.83. Florian Zimmermann auf der Jahrestagung des Arbeitskreises Theorie und Lehre der Denkmalpflege e.V. „Neues im Studium der Denkmalpflege“ in Mainz, Oktober 2003 Georg Dehio, Was wird aus dem Heidelberger Schloss werden? (1901), gekürzter Abdruck in: Huse, S. 108–115, S. 110. Vgl. dazu die Schriften von Gert Thomas Mader und Manfred Schuller. U.a. Manfred Schuller, Missachtet, Vergessen, Vernichtet… Historische Bautechnik und die Qualität des Details. In. Monumental. Festschrift für Michael Petzet. München 1998, S. 157–176. Dehio, ebd. S.110. Wissenschaftler oder Künstler vor dem Denkmal? Anmerkungen zu Dehios Analyse der Rolle von Architekt und Kunsthistoriker in der Denkmalpflege. In: Deutsche Kunst und Denkmalpflege, Jg. 1992, Heft 2, S. 102–108, S. 107. von Quast, Pro memoria… S.83. The Venice Charter. In: International Charters for Conservation and Restoration. Monuments an Sites I. Hg.v. ICOMOS, München 2001, S. 13–14, S.14, Artikel 12 und 13 in eigener Übersetzung. Vgl. dazu die von Icomos 1979 im australischen Burra beschlossene und bis 1999 mehrfach revidierte Charter for Places of Cultural Significance, The Burra Charter, Article 21 u. 22.. In: International Charters …, S. 38–45, S.43
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