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Rettende Wege

Technik
Rettende Wege

Da Seniorenwohnheime als »Sonderbau« jeweils im Einzelfall beurteilt und genehmigt werden, gehört dazu auch die Zustimmung zu den jeweiligen Brandschutzvorkehrungen. Entfällt mit einer neuartigen Grundrissstruktur durch Gruppenaufteilung der typische Rettungsflur, kann der Brandschutz dennoch mit einem intelligenten Konzept, ausreichend Fluchtmöglichkeiten, der richtigen konstruktiven Ausführung und dem mittels Meldeanlage schnell alarmierten Personal sicher gewährleistet werden. Old People’s Homes as “special buildings“ are individually considered and approved, including approval to the fire protection precautions. Where a novel plan layout with devision in groups dispenses with the typical escape corridor, the fire regulations can be safely met with an intelligent concept, adequate meams of escape, right use of materials and an efficient warning device to alarm staff.

Barrierefreies Bauen ist ins Bewusstsein gerückt. Zwar wird viel diskutiert, aber wenig barrierefrei gebaut. Ein bisschen motiviert Planer und Bauherren die Zukunft der »alternden Gesellschaft«: Sie benötigt mehr bauliche Rücksichtnahme, um sich bei ein-geschränkter Beweglichkeit ohne fremde Hilfe bewegen sowie eigenverantwortlich und selbstständig leben zu können – stehen doch viele Wohnungen mit Hinderniszugängen leer. Barrierefreie Wohnungen mit Licht und Luft sind dagegen leicht – und teurer – vermietbar.

Ein anderer Gesichtspunkt ist es, als älter werdender Mensch bewusst so zu leben, dass man Probleme wie etwa das durch das zunehmende Alter erhöhte Demenzrisiko verringert, beispielsweise indem man sich auf eigenen Füßen hält, sprachlich und mit seinen Ideen integriert und am Leben beteiligt. Wer wenig kommunikativ lebt, weil er sich altersbedingt zurückzieht, kann dadurch sein Risiko erhöhen.
»Übliche« Altenheime, die nach Krankenhausstandard mit Brandlast freiem Rettungsflur errichtet wurden, fördern dies: Die Einzelzimmer dienen als »eigene Rückzugshöhle« in einer Zweckgemeinschaft mit Zentralbewirtschaftung und Speisesaal. Der Rettungsflur ist dabei wichtiger Teil des Sicherheitskonzeptes der Häuser, in denen die in der Flucht Eingeschränkten gemeinsam wohnen. Dies ist kein Vorwurf an die Adresse bisheriger Häuser – es ist eine Erkenntnis, die erst allmählich und erst mit zunehmendem Alter der Kandidaten gewachsen ist.
Die Herausforderung »der Demenz entgegen« wurde daher von vielen Betreibern und Verbänden der Altenhilfe aufgenommen. Schlüsselforderung ist die Kommunikation, das Miteinander, das gemeinsame Leben, beispielsweise durch gemeinsame Arbeiten wie Kochen, Tisch decken oder Spülen. Als Gruppe zusammen zu sein in einem Gemeinschaftsraum, um den die Einzelzimmer angeordnet sind, ist die Grundidee der Revitalisierung und des Gruppenlebens. Aber dieser Anordnung steht formal der im Brandfall fehlende Rettungsweg entgegen. Hier gilt es, durch gute Kompensation den Gemeinschaftsraum zu ermöglichen und die Sicherheit trotzdem ausreichend zu gewährleisten.
Grundlagen Oberstes Schutzziel ist der Personenschutz, die Bewahrung des Einzelnen vor Rauch und Feuer. Durch kleinteilige »Schottenbildung« wird die Brandausbreitung minimiert: das Zimmer als erste Schutzeinheit, die Gruppe aus zentralem Raum mit den Zimmern zusammen als zweite Schutzeinheit, die gegen die weiteren Gruppen brandwirksam abgeschottet wird. Durch flächige Branddetektion wird das kleinste Brandereignis im frühestmöglichen Stand entdeckt, durch Alarmierung aller Mitarbeiter (Menschenrettung aus dem Gefahrenbereich) und der Feuerwehr (Brandbekämpfung vor Ausbreitung) schnellstmöglich reagiert.
Dies bedeutet die bauliche »Freigabe« des Rettungsflures und Kompensation durch baulich kleinteiligere Abtrennungen und betriebliche Maßnahmen. Es können also viele solcher Wohnungen im gleichen Gebäude untergebracht sein, wenn sie baulich und brandschutztechnisch voneinander getrennte Einheiten bilden.
Verlauf im Brandfall Acht, allerhöchstens zehn Bewohner, sollten in einer Einheit leben. Bei Brandausbruch können diese wenigen durch Mitarbeiter sofort ins Freie, einen benachbarten Brandabschnitt oder einen anderen sicheren Bereich gebracht werden. Die Feuerwehr rückt an und kann sich der Bekämpfung des Entstehungsbrandes widmen und ein Übergreifen auf weitere Abschnitte verhindern. Die Zimmer als Einheit mit beachteten Brandschutzanforderungen an Wänden, Decken und Türen halten das Feuer eng begrenzt und bieten gleichzeitig vorübergehend auch Rauch- und Brandschutz bei Feuer im Gemeinschaftsraum. Die Trennwände zur nächsten Einheit bewahren davor, dass gleichzeitig mehrere Gruppen in Gefahr geraten.
Eine automatische Brandmeldeanlage in der gesamten Wohnungsfläche, Allgemeinbereich und allen Einzelzimmern sichert die
frühestmögliche Brandentdeckung. Die intelligente Meldetechnik unterscheidet sowohl den Rauch einzelner Zigaretten als auch Was-serdampf oder eine Bratenwolke in der Küche von Feuer. Rauchen untersagen zu wollen, ist eine zu weitgehende Einschränkung; mit dem Rauch geeignet umzugehen eine technisch lösbare Herausforderung. Die Brandmeldung ist auf die ständig besetzte Leitstelle der Feuerwehr aufzuschalten und muss sofort zusätzlich »stillen« Mitarbeiteralarm auslösen. Die Angestellten des Hauses können dann den älteren Menschen in der Einheit zu Hilfe kommen und Unterstützung geben.
Brandschutz als Personalschulung Der Zusammenarbeit des Personals mit der örtlich zuständigen Feuerwehr kommt beim Altenwohnen mit Gruppenbetreuung besondere Bedeutung zu. Die sofortige Personensicherung bei Brandentstehung noch vor Ankunft der Feuerwehr, sichere, schnelle und freie Zufahrt und schnelles Vorgehen im Haus sind notwendige Bausteine des Konzeptes Gruppenwohnen »ohne Rettungsflur«.
Zu jeder Zeit, bei Tag und Nacht, müssen mindestens zwei, besser aber drei Mitarbeiter unmittelbar eingreifend bereitstehen, um bei Brandausbruch die Gefährdeten in Sicherheit zu bringen, bevor die Einheit verraucht ist. Tags sind ein bis zwei Angestellte in der Einheit tätig, nachts sind Mitarbeiter für mehrere Einheiten im Haus zuständig. Die Brandmeldung ist allen Angestellten auf einem Alarmgerät in »Klartext«, also gut lesbar mit genauer Wohnungsbezeichnung anzuzeigen, so dass sie die betroffene Einheit schnellstmöglich erreichen und die Bewohner in Sicherheit bringen können. Die Mitarbeiter sind in diese wichtige Aufgabe einzuweisen und wiederkehrend zu schulen.
Die Konzeption ohne Rettungsflur macht das Haus nicht weniger sicher – aber anders sicher als »rein baulich«. Betreiber und Personal müssen das akzeptieren und aktiv mitwirken, anders geht das nicht. Die umfangreiche Einweisung und Übung in diese Mitwirkung im Brandfall steht am Anfang der Beschäftigung und ist jährlich zu wiederholen. Grundlage dafür ist eine Brandschutzordnung, die in den Teilen A (Aushang für alle), B (Beschäftigte im Brandfall, für alle Mitarbeiter) und C (»Chef« – Aufgaben Hausleitung) aufzustellen und mit der Feuerwehr abzustimmen ist. Alle betrieblichen Notwendigkeiten sind darin aufzunehmen und dem Personal bekannt zu geben, so dass der Nacht- und Notbetrieb auch ohne Hausmeister und Betriebselektriker reibungslos über die Einsatzzeit gebracht wird. Betriebliche Stärken und die Stärken der Feuerwehr sollen sich in einem gut aufeinander eingestellten Konzept ergänzen. Feuerwehrpläne sorgen für Übersicht und Zuordnung der verschiedenen Einheiten und Rettungswege zueinander. Rettungswege sind immer zugleich die Angriffs- und Rückzugswege für die Feuerwehr.
Wenn dieses »in Sicherheit bringen« funktioniert, weil Baulichkeiten und Betreiber das Notwendige akzeptieren und einüben, dann ist die Sicherheit gewährleistet und es kann auf den »notwendigen Flur« nach Baurecht verzichtet werden. Dies entspricht der Überlegung der Musterbauordnung, bis zu 200 m2 große Wohn- und Nutzeinheiten und bis zu 400 m2 große Büroeinheiten ungeteilt, also ohne notwendigen Flur, zu akzeptieren.
Bauliche und sonstige Anforderungen Innerhalb der Nutzeinheit dürfen keine Einrichtungen, Einbauten oder Nutzungen mit er- höhten Brandlasten vorhanden sein. Akzeptiert sind normale Wohnungsmöblierungen und die Gruppenküche. Heizgeräte, Kochplatten oder Tauchsieder sind abzuschalten, wenn kein Mitarbeiter im Gemeinschaftsraum anwesend ist (Schlüsselschalter). Fluchtwege und Erschließung Rettungswege müssen zu gleicher Ebene hindernis- und barrierefrei in die benachbarte Einheit, ins Freie oder einen anderen sicheren Raum führen. Die erste Bewegung aus der brennenden Einheit heraus muss ganz einfach sein und schnell gehen; über Treppen dauert es zu lang und bindet zusätzliches Personal. Rettung über Leitern der Feuerwehr ist nicht ausreichend schnell und beginnt erst nach deren Ankunft (gesetzlich zehn Minuten »Hilfsfrist« bis zum Eintreffen). Auch der zweite Rettungsweg muss daher baulich hergestellt sein und möglichst entgegengesetzt zum ersten Rettungsweg verlaufen. Er kann unmittelbar aus der Gemeinschaftszone heraus in einen notwendigen Treppenraum führen oder in eine andere benachbarte Einheit derselben Einrichtung. Diese Fluchttür darf nicht verschlossen sein. Der Fluchtweg kann auch über Balkone, Dachterrassen und Außentreppen führen, wenn diese im Brandfall sicher zu nutzen sind. Tragende Teile der Außentreppen bestehen aus nichtbrennbaren Baustoffen. Notwendige Treppenräume müssen zum vorübergehenden Aufenthalt der Hilfsbedürftigen geeignet sein und sind daher stets an oberster Stelle mit einem Rauchabzug von mindestens 1 m2 freier Öffnungsfläche herzustellen. Diese Fläche muss sich vom obersten Podest und vom Eingang her öffnen lassen. Wendeltreppen und Leitern sind unzulässig, die Treppen müssen auch für die Rettung mit Tragen oder Bergetüchern ausreichend groß sein. Die Feuerwehr muss nach Brandmeldung ungehinderte Zufahrt bis unmittelbar an das Haus und gewaltfreien Zugang in das Haus und in die Nutzungseinheiten haben. Es ist keine Zeit, Türen gewaltsam zu öffnen, wenn die Gruppe keinen Sicherheitsflur hat!
Konstruktion Die Konstruktion des Gebäudes, vor allem die Ausführung der Abschlusswände einer Einheit, gewährleisten die sichere Evakuierung und Rettung. Dazu sind die in der Musterbauordnung genannten Anforderungen an alle tragenden, aussteifenden oder abschließenden Bauteile einzuhalten, mindestens aber gilt: feuerhemmend und nichtbrennbar F 30 A. Dies trifft auch für die Trennwände zwischen den Bettenzimmern untereinander und zu anderen Räumen sowie für Funktions- und Abstellräume zu, nicht aber für Sanitärzellen innerhalb der Bettenzimmer. Wand- und Deckendurchbrüche sind dementsprechend sicher zu schließen; Leitungen und Rohrleitungen wie Elektroverkabelungen sind ebenso sicher abzuschotten.
Türen zu Treppenräumen oder anderen Einheiten sind als feuerhemmende, rauchdichte Türen gefordert; Durchgänge in benachbarte Einheiten sollte eine Schleuse trennen (Türen im Abstand von mindestens 2,50 m), die mit einer Trage oder einem Bett begangen oder befahren werden kann. Türen innerhalb der Einheiten sind vollwandig und dicht schließend herzustellen. Eine Türblattstärke von 35 mm ohne Hohlräume und Aussparungen und eine dreiseitig umlaufende Anschlagdichtung in einem Falz ermöglichen eine ausreichende Durchbrandsicherung und eine sichere Rauchbegrenzung: Der Zimmerbrand belastet den Gemeinschaftsraum nicht, umgekehrt schlägt das Feuer im Gemeinschaftsraum nicht in die Zimmer durch. Türen in Rettungswegen müssen einen mindestens 90 cm breiten, lichten Durchgang gewährleisten, damit auch Rollstuhlfahrer mit eigener Kraft durchfahren können, ohne sich seitlich zu verletzen.
Technischer Ausbau Aufzüge müssen in ausreichender Zahl und Größe vorhanden sein, um den Betriebsablauf mit Krankentrage und Rollstuhl zu gewährleisten. Mindestgröße des Durchgangs 90 cm und in der Kabine 1,10 m x 2,10 m Stellfläche. Eine Brandlaststeuerung, die auf die Brandmeldeanlage aufgeschaltet ist, muss für eine sichere Evakuierungsfahrt sorgen: bei Brandalarm ins Erdgeschoss und dort mit geöffneten Türen verbleiben, bei Brand im Erdgeschoss aber in der nächstmöglichen Ebene. Das ist bis zur Aufhebung des Brandalarmes die letzte Fahrt, dann folgt eine Blockade gegen versehentlichen Gebrauch. Eine Feuerwehraufzug ist erst bei höheren Gebäuden erforderlich, in der Regel ab Hochhausgrenze; wünschenswert wäre er ab der vierten, belegten Etage.
Ausgänge aus den Wohnungseinheiten, die Rettungswege und Treppenräume soll die Sicherheitsbeleuchtung dauerhaft sichtbar kennzeichnen und ausreichend erhellen. Notlicht und Ersatzstrom müssen mindestens drei Stunden intakt bleiben.
Neben Beleuchtung und Brandmeldeanlage sichert Notstrom auch Lösch-, bei Hochhäusern auch Druckerhöhungsanlagen, Rauchabzug, Alarmierungs- und Rundrufanlagen sowie die Notfahrten der Aufzüge. Überspannungsableitungen (Grobschutz und Feinschutz) und Fehlerstromschutzschaltungen auf allen Stromkreisen beugen einer elektrischen Brandentstehung vor. Blitzschutzanlagen sind als Verhinderung äußerer elektrischer Zündquellen anzuordnen und betriebsbereit zu unterhalten, das bedeutet auch regelmäßige Wartung und Kontrolle der eingesetzten Verteiler und Stecker.
Feuerlöscher Feuerlöschgeräte sollten gut sichtbar und in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen, insbesondere nicht zu schwer (6 kg bzw. 9 kg Löschmittel) und in Handhöhe tief aufgehängt sein – so können die Mitarbeiter sie leicht aufnehmen und bedienen. Gebäude der Gebäudeklassen 1 bis 4 (Musterbauordnung: oberste Decke unter 13 m über Gelände) benötigen keine Trockensteigleitungen und keine Wandhydranten, in Gebäuden bis zur Hochhausgrenze (Gebäudeklasse 5 MBO) braucht man Wandhydranten. Bei höheren Gebäuden ist die (in Kürze neu erscheinende) Hochhausrichtlinie zu beachten. Dabei ist wegen der größeren Gesamtpersonenzahl der besondere Platzbedarf bei Tragen- und Rollstuhleinsatz und auch der notwendige Feuerwehr- und Bettenaufzug gesondert zu berücksichtigen.
Verfahren Grundlage der baulichen Planung und Genehmigung ist ein Brandschutzkonzept, das die Besonderheiten der Gruppenbetreuung im Detail aufnimmt und als Vorgabe für die übrige bauliche Sicherheitskonzeption darstellt. Insbesondere bei Umbauten und Nutzungsänderungen, auch Änderungen konventioneller Häuser in Gruppenbetreuung, wird es nicht ohne Anpassungen im Laufe der Gesamtkonzeption gehen. Die Fortschreibung ist aber stets zu dokumentieren und dem Brandschutzbeauftragtem der Feuerwehr und Genehmigungsbehörde vorzulegen, um ein lückenloses und sicheres Konzept zu verwirklichen. Dieses sollte ein im Umgang mit Älteren und/oder Behinderten erfahrener Fachplaner erstellen, der über besonderer Qualifikationen im Bereich Brandschutz verfügt (Studium oder Seminare).
Fazit Die Hürden scheinen hoch gesteckt. Genau gesehen ist es aber nur eine Verlagerung von baulichen Vorkehrungen und betrieblichen Pflichten, keine Mehrung. Es ist vor allem keine überzogene Aufwendung mit der Gruppenkonzeption verbunden, zusätzliche Brandschutzkosten entstehen nicht, beziehungsweise werden durch die neue Grundrissstruktur (keine ungenutzte Flur- fläche, keine Sprinkler, keine Zentralküche mit Speisesaal etc.) kompensiert.
Richtig eingesetzt sind die wenigen, erforderlichen baulichen Maßnahmen und der aktive Zugriff der Mitarbeiter Grundlage für eine aktive »Kundschaft«, die ihre Würde in geistiger Klarheit erleben kann und will. Und wir als planende und bauende Kolleginnen und Kollegen sollten auch an die eigene bauliche Zukunft denken. Wir bauen gute Konzepte auch für uns und unsere Zukunft.
Die Gruppenbetreuung kann meist auch in bestehenden Altenheimen oder Wohnanlagen verwirklicht werden. Die »Berliner Idee des Wegschauens« (Spiegelartikel 2003 zum Thema Zusammenschluss alter Menschen zu einer Wohngemeinschaft) ist keine Lösung. Die aktive Umgestaltung und Durchsetzung der lebenswichtigen Bausteine stellt eine Herausforderung dar. Dies ist auch baurechtlich und hinsichtlich Heimaufsicht durch geeignete, zusätzliche Bauvorlagen und Abstimmungen zu begleiten, erst dann zeigt sich eine zukunftsweisende, ermutigende und sichere Konzeption. Die Heimaufsichten fordern meist die neue, Demenz begrenzende Unterbringung; »alte Konzepte« sollen durch bessere, menschlichere, ersetzt werden. F. S.
Die Brandschutzkonzeption der Gruppenbetreuung ist in vorbildlicher Zusammenarbeit der obersten Sozial-, Innen- und Baubehörde, der Feuerwehr und Planern aus Architekten- und Ingenieurkammer in Hessen entwickelt worden. Sie ermöglicht es, die guten Ideen, die von vielen Pflege- und Betreuungsbeteiligten entwickelt und vom Kuratorium Deutsche Altershilfe und Bundesministerien gefördert und eingeworben wurden, auch baulich und betrieblich sicher umzusetzen. In Hessen wird sie den unteren Bauaufsichtsbehörden für die Baugenehmigungsverfahren als Arbeitshilfe vorgelegt.
Hinweise zur Hessischen Bauordnung und Weiterbildung im Brandschutz: www.IngKH.de Musterbauordnung und alle Musterverordnungen und Musterrichtlinien: www.IngKH.de
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