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Neuer Deckmantel

Technik
Neuer Deckmantel

Die Sanierung eines bereits ausgebauten Dachgeschosses stellt Planer und Ausführende vor allem beim nachträglichen Einbau der Wärmedämmung inklusive Dampfsperre vor erhebliche Probleme. Zum einen darf die innenseitige Beplankung nicht angetastet werden, auf der anderen Seite scheuen die Bauherren das Abdecken der Dachfläche oder fürchten einen niedergehenden Wolkenbruch, just wenn die Zimmerleute die Dacheindeckung abgetragen haben. Dank EnEV kommt ein Bauherr aber kaum um die energetische Sanierung seines Daches herum, wenn er seinen Dachraum »verschönern« will. Renovation of a converted roof storey creates problems for planners and workforce, above all with a later addition of thermal insulation and vapour membrane. On the one hand, the inside roof lining has to remain in place; on the other, the client fears a cludburst will occur when the roofing is removed. However, no client will be able to ignore the Energy Saving Regulations concerning roof renovation, if he wants to “enhance“ his roof space.

Ausgebaute Dachgeschossräume mit den Standards der sechziger und siebziger Jahre des letzten Jahrhunderts genügen längst nicht mehr den heutigen Anforderungen. Einerseits setzen die Bewohner und Hausbesitzer heutzutage angenehm klimatisierte und großzügig belichtete Dachräume als Selbstverständlichkeit voraus, andererseits spielen die verschiedenen Funktionsschichten eines Daches eine äußerst wichtige bauphysikalische Rolle, was besonders durch die am 1. Februar 2002 in Kraft getretene Energieeinsparverordnung (EnEV) nicht mehr wegzudiskutieren ist.

So gehören zu den wesentlichen Konse-quenzen der EnEV die bedingten Bauteil- anforderungen bei einer Sanierung von Außenbauteilen – und dazu gehört natürlich auch das Dach. Sie greifen dann, wenn ein Außenbauteil »sowieso« verändert wird, wie zum Beispiel beim Austausch von verschlissenen Dacheindeckungen, bei der Beseitigung von Mängeln und Schäden oder dem Wunsch nach mehr oder weniger echten »Verschönerungen«. In diesem Zusammenhang ist laut EnEV auch die energeti-sche Qualität des Bauteils zu optimieren; was bei »Sowieso«-Bauarbeiten auch wirtschaftlich gerechtfertigt sein dürfte.
Grundsätzlich sind bei einer Sanierung die so genannten »bedingten Bauteilanforderungen« zu erfüllen. Demnach darf der Wärmedurchgangskoeffizient (U-Wert) von neu eingebauten, erneuerten oder ersetzten Teilen der Gebäudehülle bestimmte Höchstwerte nicht überschreiten. Diese Forderung der EnEV greift immer dann, wenn mehr als zwanzig Prozent eines Außenbauteils geändert, erneuert oder ersetzt werden. So beschränkt sich zum Beispiel eine Dachsanierung in der Regel künftig nicht mehr darauf, die Eindeckung zu sanieren oder zu erneuern, sondern es muss im gleichen Zug auch eine Wärmedämmung eingebracht werden. Ist die Sanierung abgeschlossen, muss das Bauteil Dach den von der EnEV vorgegebenen Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Wert) von 0,3 W/m2K erreichen. Einige Bundesländer machen diese bedingten Bauteilanforderungen sogar zum Gegenstand einer »Unternehmer-Erklärung« mit neuen rechtlichen Konsequenzen im Vertragsverhältnis von Bauherr zu aus- führendem Unternehmer. So hat beispielsweise nach der Durch- führungsverordnung in Bayern der Unternehmer dem Bauherrn zu bestätigen, dass die ausgeführten Arbeiten den Anforderungen der EnEV an zu sanierende Bauteile genügen. Diese rechtlich verbindliche Unternehmererklärung hat der Bauherr fünf Jahre aufzubewahren und auf Verlangen Behörden, Mietern und Käufern eines Gebäudes vorzulegen. Inwieweit die Vorschriften der EnEV eingehalten werden, kontrolliert nicht mehr die Behörde; die energetische Verpflichtung fließt so auf subtile Art und Weise in die Gesetze des Marktes ein und wird Gegenstand einer privatrechtlichen Betrachtung.
Ergänzend fordert die EnEV mit einer so genannten Nachrüstungsverpflichtung auch das Dämmen der obersten Geschossdecke. So müssen »Eigentümer von Gebäuden mit normalen Innentempera-turen nicht begehbare, aber zugängliche oberste Geschossdecken beheizter Räume bis zum 31. Dezember 2006 so dämmen, dass der Wärmedurchgangskoeffizient der Geschossdecke 0,30 W/m2K nicht überschreitet.«
Unter »nicht begehbar« sind in diesem Zusammenhang oberste Decken beheizter Räume zu verstehen, über denen keine Nutzung stattfindet. Alle Decken, die über Treppen oder Leitern begehbar sind, weil die Deckenflächen genutzt werden (zum Beispiel Dach-böden zum Lagern von Gütern beziehungsweise zum Wäsche trocknen oder auch Dachterrassen) fallen also nicht unter diese Regelung. »Zugänglich« ist ein Dachraum, wenn nachträglich eine Dämmung eingebaut werden kann. Ist eine Decke nicht zugänglich, kann diese auch nicht gedämmt werden.
Luftdicht – Winddicht Eigentlich ist die Forderung der EnEV nach einer luftdichten Gebäudehülle nicht neu; entsprechend dem Stand der Technik gilt dieser Standard seit Einführung der DIN 4108. Eine neue Bedeutung bekommt diese Funktion aber nach der EnEV für Neubauten beziehungsweise für wesentlich geänderte Gebäude bei der Ermittlung des verpflichtenden Energiebedarfsausweises. Wer mittels Blower-Door-Test die Luftdichtheit eines Gebäudes qualifiziert nachweist, erhält einen Bonus bei der Berechnung des einzuhaltenden Primärenergiebedarfs.
Es gilt jedoch, die Begriffe luftdicht und winddicht zu unterscheiden. Die Anforderungen der DIN 4108–3 und 4108–7 haben das Ziel, jegliche Konvektion zu vermeiden. Darunter ist das Einströmen von feuchter Luft durch Fugen und Undichtigkeiten in der Gebäudehülle aufgrund eines Gesamtdruckgefälles auf der Innenseite von Außenbauteilen zu verstehen. Bei Undichtigkeiten können durch Kondensation Feuchtigkeitsschäden im Bauteil und Wärmeverluste auf- treten. Dahingegen schützt eine Winddichtung oder eine Wind-sperre ohne Anforderung die Wärmedämmung präventiv davor, infolge der kalten Außenluftströmung auszukühlen. Windsperren werden auf der Außenseite der Umfassungsbauteile vor einer porösen Dämmschicht angeordnet. Nach DIN 4108–7 müssen die Stoffe und Bauteile für den jeweiligen Verwendungszweck geeignet und aufeinander abgestimmt sein (zum Beispiel Feuchtigkeits-, Oxidations- und UV-Beständigkeit sowie Reißfestigkeit).
Diffusion Neben den grundsätzlichen Anforderungen an eine luftdichte Gebäudehülle sind die elementaren bauphysikalischen Bedingungen an den konstruktiven Feuchteschutz zu beachten. Der Diffusion, also dem molekularen, dampfförmigen Wassertransport durch Bauteile ist nach DIN 4108 Rechnung zu tragen. In Teil 3 dieser Norm sind die Bauteile entsprechend ihren Diffusionseigenschaften eingeordnet:
– diffusionsoffene Schicht: Bauteilschicht mit sd – diffusionsoffene Schicht: Bauteilschicht mit sd 0,5 m;
– diffusionshemmende Schicht: Bauteilschicht mit 0,5 < sd < 1500 m – diffusionsdichte Schicht: Bauteilschicht mit sd – diffusionshemmende Schicht: Bauteilschicht mit 0,5 < sd < 1500 m – diffusionsdichte Schicht: Bauteilschicht mit sd 1500 m.
Das ist im Übrigen die einzige Definition in der Norm, anhand derer sich für die Begriffe Dampfsperre und Dampfbremse Werte zuordnen lassen!
Dies hat zur Folge, dass die dampfhemmenden oder -sperrenden Eigenschaften einzelner Funktionsschichten einer Konstruktion sowohl in der Sanierung wie im Neubau genau bezeichnet und aufeinander abgestimmt werden müssen. Um die entsprechenden Werte einer Konstruktion ermitteln zu können, ist ein rechnerischer Tauwassernachweis nach DIN 4108–3 zu führen. Wer darauf verzichtet, muss für Bauteile und Konstruktionen eindeutige sd-Werte vorgeben, wie sie zum Beispiel in den handwerksorientierten Regelwerken zu finden sind und als praxisgerecht gelten. Ein solches Merkblatt »Wärmeschutz bei Dächern« ist beim Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH) erhältlich.
Feuchteschutz nach DIN 4108–3 Die DIN 4108–3 fordert aber nicht nur eine luftdichte Gebäudehülle. So darf es bei Gebäuden mit normalen raumklimatischen Bedingungen in der Konstruktion eines Außenbauteils – und somit auch in der Dachkonstruktion – grundsätzlich nicht zu einer schädlichen Tauwasserbildung kommen. Dies würde den Feuchtegehalt des Wärmeschutzes erhöhen und könnte vor allem bei Holzbauten oder Dachkonstruktionen die Standsicherheit gefährden oder zu einem Schädlingsbefall führen. Natürlich heißt das nicht, dass keine Feuchtigkeit in die Konstruk- tion eindiffundieren darf; es muss aber sichergestellt sein, dass in der Trocknungsperiode die eingedrunge Feuchtigkeit wieder ausdiffundieren kann, um die Bilanz über das gesamte Jahr auszugleichen.
Wird auf einen rechnerischen Tauwassernachweis verzichtet, sind bei belüfteten und unbelüfteten Dachkonstruktionen die in der DIN 4108–3 aufgezeigten Lösungen vorzusehen.
Folgende belüftete Dächer bedürfen keines rechnerischen Nachweises:
  • a) Belüftete Dächer mit einer Dachneigung von < 5° und einer diffusionshemmenden Schicht mit sd,i a) Belüftete Dächer mit einer Dachneigung von < 5° und einer diffusionshemmenden Schicht mit sd,i a) Belüftete Dächer mit einer Dachneigung von < 5° und einer diffusionshemmenden Schicht mit sd,i 100 m unterhalb der Wärmedämmschicht, wobei der Wärmedurchlasswiderstand der Bauteilschichten unterhalb der diffusionshemmenden Schicht höchstens 20 Prozent des Gesamtwärmedurchlasswiderstandes betragen darf.
  • b) Belüftete Dächer mit einer Dachneigung von b) Belüftete Dächer mit einer Dachneigung von b) Belüftete Dächer mit einer Dachneigung von 5°, sofern folgende Bedingungen erfüllt sind:
– Die Höhe des freien Lüftungsquerschnittes innerhalb des Dachbereiches über der Wärmedämmschicht muss mindestens zwei Zentimeter betragen.
– Der freie Lüftungsquerschnitt an den Traufen beziehungsweise an Traufe und Pultdachabschluss muss mindestens zwei Promille der zugehörigen geneigten Dachfläche betragen, mindestens jedoch 200 cm2/m.
– Bei Satteldächern sind an First und Grat Mindestlüftungsquerschnitte von einem halben Promille der zugehörigen geneigten Dachfläche erforderlich, mindestens jedoch 50 cm2/m.
– Der sd,i beträgt mindestens zwei Meter.
Dazu ein paar weitere Anmerkungen: Bei klimatisch unterschiedlich beanspruchten Flächen eines Daches (zum Beispiel Nord/Süd-Dachflächen) ist eine Abschottung der Belüftungsschicht im Firstbereich zweckmäßig. Da bei Kehlen und Dachgauben meistens keine Lüftungsöffnungen möglich sind, sollten solche Konstruktionen besser ohne Belüftung ausgeführt werden.
Folgende nicht belüftete Dächer bedürfen keines rechnerischen Nachweises:
  • a) Nicht belüftete Dächer mit nicht belüfteter Dachdeckung und einer raumseitigen diffusionshemmenden Schicht mit einer wasserdampfdiffusionsäquivalenten Luftschichtdicke sd,i a) Nicht belüftete Dächer mit nicht belüfteter Dachdeckung und einer raumseitigen diffusionshemmenden Schicht mit einer wasserdampfdiffusionsäquivalenten Luftschichtdicke sd,i a) Nicht belüftete Dächer mit nicht belüfteter Dachdeckung und einer raumseitigen diffusionshemmenden Schicht mit einer wasserdampfdiffusionsäquivalenten Luftschichtdicke sd,i 100 m unterhalb der Wärmedämmschicht.
  • b) Nicht belüftete Dächer mit belüfteter Dachdeckung oder mit zusätzlich belüfteter Luftschicht unter nicht belüfteter Dachdeckung und einer Wärmedämmung zwischen, unter oder über den Sparren und zusätzlicher regensicherer Schicht. Die für diese Konstruktionen einzuhaltenden Werte der wasserdampfdiffusionsäquivalenten Luftschichtdicken sind der untenstehenden Tabelle zuzuordnen.
DIN 4108–3 merkt noch an, dass bei nicht belüfteten Dächern mit belüfteter oder nicht belüfteter Dachdeckung und äußeren diffusionshemmenden Schichten mit sd,e DIN 4108–3 merkt noch an, dass bei nicht belüfteten Dächern mit belüfteter oder nicht belüfteter Dachdeckung und äußeren diffusionshemmenden Schichten mit sd,e DIN 4108–3 merkt noch an, dass bei nicht belüfteten Dächern mit belüfteter oder nicht belüfteter Dachdeckung und äußeren diffusionshemmenden Schichten mit sd,e 2 m die kurzfristige erhöhte Baufeuchte nur schlecht oder gar nicht austrocknen kann. Gleiches gilt für Feuchte, die später durch eventuelle Undichtig- keiten in die Konstruktion eindringt.
Folien ober- und unterhalb der Wärmedämmung Die zusätzliche Abdeckung oberhalb der Wärmedämmung mit einem sd,a-Wert von Folien ober- und unterhalb der Wärmedämmung Die zusätzliche Abdeckung oberhalb der Wärmedämmung mit einem sd,a-Wert von 0,3 m gilt als diffusionsoffen. Die lnnenausbauschichten müssen bei diesem einfachen Ansatz ohne rechnerischen Tauwassernachweis einen Dampfsperrwert (sd,i-Wert) von 0,3 m gilt als diffusionsoffen. Die lnnenausbauschichten müssen bei diesem einfachen Ansatz ohne rechnerischen Tauwassernachweis einen Dampfsperrwert (sd,i-Wert) von 2 m erbringen.
DIN 4108–3 stellt ergänzend einem sd,a-Wert von DIN 4108–3 stellt ergänzend einem sd,a-Wert von 0,1 m einen sd,i-Wert von 0,1 m einen sd,i-Wert von 1 m gegenüber. Auch wenn durch entsprechende Konstruktionen ein sd,a-Wert von < 0,1 m erreicht werden sollte, ist gemäß Norm bei der Berechnung trotzdem stets der Wert 0,1 m anzunehmen. Dadurch soll eine theoretische Berechnung ohne Praxisbezug verhindert werden.
Den sd,i –Wert erbringt in der Regel eine Luftsperre. Dabei ist dauerhaft sicherzustellen, dass die Innenausbauschichten luftdicht bleiben; dies betrifft vor allem Anschlüsse und Dachdurchdringungen.
Ungedämmte Hohlräume, wie zum Beispiel Spitzböden, sollten aus baupraktischen Gesichtspunkten belüftet werden, beispielsweise durch Öffnungen im Firstbereich oder durch eine ausreichende Querlüftung. Auch hier ist die Luftdichtheit zu beachten – häufig werden zum Beispiel eingebaute Bodentreppen übersehen.
Laut dem »Merkblatt Wärmeschutz bei Dächern« und DIN 4108–3 kann auf einen Tauwassernachweis verzichtet werden, wenn das Verhältnis sd,i zu sd,a mindestens sechs zu eins beträgt. Danach darf der Dampfsperrwert der äußeren Schicht sd,a maximal ein Sechstel des Dampfsperrwertes der inneren Schicht sd,i betragen. Oder umgekehrt muss die innere Schicht mindestens den sechsfachen Dampfsperrwert der äußeren Schicht aufweisen.
Holzschutz nach DIN 68800–2 Mit der DIN 68800–2 »Holzschutz – Vorbeugende bauliche Maßnahmen im Hochbau« will man erreichen, dass im Hochbau künftig weniger chemische Holzschutzmittel verwendet werden. So können zum Beispiel Hölzer und Holzwerkstoffe der Gefährdungsklasse 0 (GK0) zugeordnet werden, wenn über die Anforderungen der DIN 4108–3 hinaus besondere bauliche Vorkehrungen getroffen werden. Lassen zum Beispiel die angrenzenden Bauteilschichten durch ihre diffusionsäquivalente Eigenschaften ein besonderes Austrocknungsverhalten sowohl nach innen wie nach außen zu, ist das Holz gegen Schädigungen durch Pilz- und Insektenbefall besser gewappnet. Zusätzlich müssen aber die Holzbauteile jederzeit kontrollierbar sein, damit frühzeitig ein möglicher Befall entdeckt werden kann. Schäden durch Pilzbefall treten nicht auf, wenn die zulässige Holzfeuchtigkeit zwanzig Prozent nicht überschreitet und sich nach maximal sechs Monaten eine Holzfeuchte von weniger als zwanzig Prozent einstellt.
Feuchtesicherheit Diffusionsoffene Dachkonstruktionen sind bei normalen raumklimatischen Bedingungen problemlos auszuführen; auf eine dampfsperrende Wirkung der Luftsperre auf der Bauteil- innenseite sollte nicht verzichtet werden. Dank »innovativer« Dampf-sperren kann eine Konstruktion – besonders in den Sommermonaten – noch effektiver austrocknen.
Sanierungslösungen Scheint die Planung und Ausführung einer luftdichten Ebene bei einem Neubau noch verhältnismäßig einfach, so gestaltet sich dieses Detail bei einer Sanierung ungleich schwieriger. Der zusätzliche Einbau von Dämmschichten nach den Forderungen der EnEV stellt sich besonders dann als problematisch heraus, wenn die Innenausbauschichten erhalten bleiben sollen. Aus der Sicht des Planers sind folgende Systeme üblich:
Lösung 1: Verlegung einer Luftsperre quer zum Sparren (Zeichnung 1)
– Abnehmen des Altdaches;
– Einbau der Luftsperre mit einem variablen sd-Wert oder einem Dampfsperrwert von sd-Wert – Einbau der Luftsperre mit einem variablen sd-Wert oder einem Dampfsperrwert von sd-Wert – Einbau der Luftsperre mit einem variablen sd-Wert oder einem Dampfsperrwert von sd-Wert 1m quer zum Sparren (parallel zur Traufe);
– Zusatzlatte zur Fixierung der »Wannen«;
– Einbau des Mineralfaserdämmstoffs;
– Abdeckung mit einer diffusionsoffenen Unterdeckbahn sd < 0,02 m
Beurteilung: Eingedrungene Feuchtigkeit diffundiert sowohl nach innen wie nach außen aus. Allerdings muss für diese Verlegung das Altdach großflächig abgeräumt werden; dies birgt die Gefahr des Einregnens. Undichtigkeiten der Nahtstellen mit doppelseitigen Klebeband können nur schwer erkannt werden; Faltenbildung ist nicht ausgeschlossen.
Insgesamt erscheint diese Lösung zeitaufwändig und wegen der Gefahr von Leckagestellen der Luftdichtung problematisch.
Lösung 2: Verlegung einer herkömmlichen diffusionshemmenden Luftsperre zwischen den Sparren (Zeichnung 2)
– Abnehmen des Altdaches;
– wannenförmiger Einbau einer diffusionshemmenden Luftsperre in Sparrenrichtung
– luftdichter Anschluss mit zugelassenem Kleb-Dichtstoff (Verzicht auf Anpresslatte);
– Einbau der Dämmung in die »Wanne«;
– Abdeckung in Sparrenrichtung mit einer diffusionsoffenen Unterdeckbahn sd – Abdeckung in Sparrenrichtung mit einer diffusionsoffenen Unterdeckbahn sd – Abdeckung in Sparrenrichtung mit einer diffusionsoffenen Unterdeckbahn sd 0,02 m. Ausführung als regensicheres Unterdach mit einem Nageldichtband unter der Konterlattung (winddicht bei minimalen Mehrkosten).
Beurteilung: Schimmelpilzbildung ist nicht zu befürchten, da eindringende oder eingeschlossene Feuchtigkeit schadlos abgeführt wird. Der Einbau erfolgt sparrenfeldweise; schlechtes Wetter ist unproblematisch, die Abschnitte werden schnell geschlossen. Ohne Anpresslatte ergeben sich Zeitvorteile; Undichtigkeiten an den Über-lappungen und Nahtverbindungen in Längsrichtung sind ausge-schlossen. Die Abdeckung mit einer Unterdachbahn erfolgt in Richtung Traufe-First. Die Stöße werden im Sparrenbereich geschlauft; das Eindringen von Regenwasser durch die Nagelperforation unter der Konterlattung wird mit einem Butylband vermieden.
Lösung 3: Verlegung einer diffusionshemmende Luftsperre mit einem sd-Wert von Lösung 3: Verlegung einer diffusionshemmende Luftsperre mit einem sd-Wert von 1 m über den Sparren (Zeichnung 3)
– Abnehmen des Altdaches;
– wannenförmiger Einbau der Luftsperre über den Sparren in Sparrenrichtung (ohne Anschlußfixierung durch Latten oder Dichtstoffe)
– Schließen der Nahtverbindung auf vorhandener Innenausbauschicht oder auf dem Sparren;
– Einbau der Dämmung in die »Folienwannen«
– Abdeckung mit einer diffusionsoffenen Unterdeckbahn sd < 0,02 m
– Ausführung als regensicheres Unterdach mit einem Nageldichtband unter der Konterlattung (winddicht bei minimalen Mehr- kosten)
Beurteilung: Auch hier kann Feuchtigkeit nach innen und nach außen ausdiffundieren. Schlechtes Wetter stellt kein Problem dar, weil die Sparrenabschnitte feldweise geöffnet werden. Die Luftsperrbahn wird einseitig am Sparren befestigt; durch den Einbau der Dämmung bringt sich die Luftsperre automatisch in Position und wird auf dem anderen Sparren befestigt. Folgebahnen werden analog verlegt, der Überlappungsbereich mit einseitigem Klebeband verklebt. Die Abdeckung der Dämmung mit einer Unterdachbahn erfolgt in Richtung Traufe-First. Die Stöße werden im Sparrenbereich geschlauft; das Eindringen von Regenwasser durch die Nagelperforation unter der Konterlattung wird mit einem Butylband vermieden.
Insgesamt erscheinen die Varianten zwei und drei vorteilhaft. Die größere Sicherheit bei der Verarbeitung wird durch enorme Zeit- vorteile und geringeren Materialverbrauch ergänzt. Einseitige Klebebänder lassen die Überprüfung der Klebverbindung zu. Die Verlegung der Unterdeckbahn von Traufe Richtung First ermöglicht einen schnellen, winddichten Einbau und erzielt durch das Nagelband ein Höchstmaß an Regensicherheit. H.-C. Z.
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