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Leserbrief zu db 10/2011
~Peter Reinhart, TU Dresden
zu db 10/2011, Kommentar
Beim Stöbern in der Unibibliothek Dresden bin ich gerade auf Ihren Kommentar … aufmerksam geworden. Als Student der Verkehrswissenschaften, der sich seit nunmehr vier Jahren mit dem umstrittenen Bahnprojekt befasst, stehe ich der Kombilösung insgesamt skeptisch gegenüber. Insbesondere ist fraglich, ob … [sie] tatsächlich wirtschaftlich günstiger sein kann, angesichts der dann notwendigen Erneuerung der fast 2,5 km langen und fast 200 m breiten Anlagen unter laufendem Betrieb, einschließlich der Sanierung mehrerer Zufahrtstunnel. …
Sachlich klar unzutreffend ist … die Aussage, die Längsneigung des geplanten Tiefbahnhofs (13,1 bis 15,1 ‰ im Bahnsteigbereich) sei vorschriftswidrig und [dafür] eine Sondergenehmigung erforderlich. Da §7(2) der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung eine »Soll«-Regelung ist …, bedürfte es für die Planfeststellung keiner derartigen Ausnahmegenehmigung. Die einzige Ausnahmegenehmigung des gesamten Projekts Stuttgart 21 war am Flughafen notwendig, für die gemeinsame Nutzung eines rund 500 m langen Abschnitts des Flughafentunnels durch Fern- und Regionalverkehr. Auch nach eingehenden Recherchen … wurde mir bislang keine zweite tatsächliche Ausnahmegenehmigung bekannt. …
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