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In die Pleite bewertet

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In die Pleite bewertet

~Michael Sudahl

Wenn die Übergabe eines Architekturbüros an die nächste Generation ansteht, ein Büropartner stirbt oder bei einer Scheidung vorhandenes Vermögen ermittelt wird, ist die konkrete Bezifferung des Bürowerts unerlässlich. Fiskus und Gerichte wenden dabei immer wieder das sogenannte vereinfachte Ertragswertverfahren an. Mit ihm stellen sie fest, wie viel ein Büro wert ist. Das Problem: Das Verfahren nimmt als Basis den durchschnittlichen Gewinn der vergangenen drei Jahre an. Dieser Durchschnittsgewinn wird mit einem aus der aktuellen Zinslage abgeleiteten Faktor von derzeit 12,33 multipliziert. Heraus kommen oftmals Werte in Millionenhöhe, die viel zu hoch gegriffen sind. Als Folge droht die Pleite der Büros, weil neue Chefs oder Erben beispielsweise Forderungen des Finanzamts oder des Ex-Ehegatten nicht bezahlen können. »Allein in Baden-Württemberg wären auf der Basis dieses Verfahrens mehrere hundert Jobs in Gefahr«, vermutet der Heilbronner Rechtsanwalt und Wirtschaftsprüfer Gerhard Reinert.
Sowohl die Bayerische als auch die Architektenkammer in Nordrhein-Westfalen bestätigen, dass Bürowertermittlung ein Thema ist. Immer wieder fragen Planer oder deren Steuerberater deswegen an. Beide Kammern verweisen dann auf Werner Preißing. Der Mainzer ist Architekt und berät seit 30 Jahren Büroinhaber und -gemeinschaften. Seine Methode des »Statuswertverfahrens« veröffentlichte das Deutsche Architektenblatt bereits vor zwölf Jahren. Seither hat sein Wort Autorität. Im Schnitt schreibt der promovierte Architekt wöchentlich ein Gutachten. Er stellt fest, dass Gerichte etwa bei Scheidungsfällen »erst nachdem sie mit Hilfe des Ertragswertverfahrens auf utopische Werte gekommen sind«, ihn für ein Gegengutachten beauftragen.
Der Unterschied zwischen Ertragswertverfahren und »Preißing-Methode« liegt in den Parametern. Neben den Gewinnen der Vorjahre analysiert das Statuswertverfahren den aktuellen Auftragsbestand, interne Arbeitsprozesse und Substanzwerte wie etwa EDV-Ausstattung oder Datenbestände. Heraus kommen dann Werte, die bis zu 85 % niedriger sind. »Das sichert im Streitfall in vielen Fällen den Fortbestand der Büros«, erklärt Preißing.
Um festzustellen, ob ein Architekturbüro in Zukunft Gewinne erzielen kann, erfasst das Statuswertverfahren vier betriebswirtschaftliche Faktoren:
  • Der Substanzwert belegt, was an Betriebsausstattung vorhanden ist, etwa EDV oder Büromöbel.
  • Im Organisationswert sieht man, wie gut interne Abläufe definiert sind oder ob Textarchive oder Ablagesysteme bestehen.
  • Der Praxiswert zeigt, wie viel Geld das Büro erwirtschaften kann.
  • Der Auftragswert bündelt eine Vorausschau der zu erzielenden Honorare.
Hinzu kommen qualitative Bausteine: Art der Kundenbeziehungen, Engagement der Mitarbeiter, Büroatmosphäre, Führungsstil des Chefs, strukturiertes Vertragswesen, installiertes Controlling, Konkurrenzbeobachtung und die Art der Auftragsbeschaffung. Für Dritte ergibt sich so ein transparentes Bild hinsichtlich Investitionen, Organisationsumbau, Auftragschancen und Finanzierungsbedarf.
»Eine aktuelle Bürowertermittlung sollte für den Notfall beim Notar oder Rechtsanwalt hinterlegt sein«, erklärt Werner Preißing. Tritt der Todesfall ein oder sollen Nachfolgeregelungen beurkundet werden, ist der berechnete Bürowert bereits festgelegt und kann (auf Antrag) das Ertragswertverfahren sinnvoll ersetzen.
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