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Gute EnEV, schlechte EnEV?

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Gute EnEV, schlechte EnEV?

Die Diskussionen um die Energiewende im Allgemeinen und die Novellierung der Energieeinsparverordnung EnEV im Besonderen nehmen mitunter schon eigenartige

~Lutz Dorsch

Züge an. Die FDP-Fraktion ließ Ende April die abschließende Beratung zum Energieeinsparungsgesetz EnEG, das eine Novellierung der EnEV erst möglich machen würde, von der Tagesordnung des Bauausschusses des Bundestags nehmen. Sie begründete dies mit den angeblich höheren Baukosten für Investoren im Neubaubereich, zu denen es wegen der geplanten Verschärfung – die Bundesregierung hatte ja eine 25-prozentige Reduzierung des Primärenergiebedarfs in zwei Stufen bis 2016 beschlossen – kommen solle. Just am gleichen Tage forderte aber der Präsident der Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund, dass doch nun bitte diese neuen Energieeinsparvorgaben für Wohnimmobilien zügig verabschiedet werden sollten. Das überrascht! Wie kommt es, dass die FDP und Haus & Grund, zwei sich ansonsten doch eher nahe stehenden Interessensvertreter, unterschiedliche Wege verfolgen? Die Vermutung liegt nahe, dass die FDP dem leider weit verbreiteten Reflex »EnEV-Verschärfung = Erhöhung der Baukosten« folgte, während Haus & Grund sich in die Tiefen der EnEV und der seit Februar vorliegenden Beschlussfassung der Bundesregierung zu deren Novellierung begab.
Das ist für eine Beurteilung auch notwendig, da der EnEV eine Komplexität innewohnt, die eine fachmännische Auseinandersetzung erforderlich macht. Eine Komplexität, die der Bedeutung des Themas durchaus angemessen ist, auch wenn die Fokussierung auf die Primärenergie, wie wir sie seit 2002 erleben, nicht unbedingt zielführend ist. Zumal der zentrale Unterschied zwischen der ökologisch relevanten Primärenergie und der ökonomisch relevanten Endenergie noch nicht zum Präsenzwissen gehört: Erstere repräsentiert in Deutschland die Gesamtenergieeffizienz eines Gebäudes und ist der maßgebliche Kennwert im Energieausweis. Während die Primärenergie sowohl die Qualität der eingesetzten Bau- und Anlagentechnik als auch die Klimawirkung der verwendeten Energieträger bewertet, bestimmt sich die Endenergie nur durch die Bau- und Anlagentechnik. Sie macht eine Aussage zu den Betriebskosten, da sie der Energiemenge entspricht, die der Verbraucher zu bezahlen hat. Da viele Versorgungsunternehmen für ihr Fernwärmeprodukt einen Primärenergiefaktor von Null ausweisen, kann es beispielsweise zu dem Effekt kommen, dass der Primärenergiebedarf und somit die Gesamtenergieeffizienz eines Wohngebäudes fast bei Null liegt, aber die Endenergie, also die Betriebskosten, weiterhin vom baulichen Gebäudestandard bestimmt werden. Ein Bestandsgebäude kann man somit allein durch die Umstellung von einem Heizkessel auf Fernwärme fast als Nullenergiegebäude deklarieren.
Wie wirkt sich dieser Zusammenhang nun auf die zur Diskussion stehende Verschärfung aus? In Kombination mit der gleichzeitigen Absenkung des Primärenergiefaktors für Strom von 2,6 auf 2,0 stellen die neuen Anforderungen in primärenergetischer Sicht keine Verschärfung dar. Vielmehr würde die Novellierung das Aus für die Öl- und Gas-Heizkessel im Neubau bedeuten. Diese würden dann maßgeblich durch Fernwärme und Wärmepumpen ersetzt werden. Das hätte man allerdings nicht so verklausulieren müssen. Unsere Nachbarn in Dänemark etwa haben es direkter formuliert: Dort sind seit Beginn dieses Jahres keine Heizöl- und Gas-Kessel im Neubau mehr erlaubt, und ab 2016 ist auch der Austausch durch Öl-Heizkessel untersagt.
Neben den Verschärfungen beim Primärenergiebedarf sollen ferner die Anforderungen an den baulichen Wärmeschutz angezogen werden. Auch hierbei handelt es sich aber um mehr Schein als Sein. Denn die in der EnEV vorgesehenen Maßnahmen zur Begrenzung der Transmissionswärmeverluste entsprechen der heutigen gebauten Realität. Mit etwa 14 cm Außenwanddämmung und Fenstern mit einem U-Wert von 1,3 W/(m²K) werden die künftigen Anforderungen bereits heute erfüllt.
Die Begründung, dass sich das Bauen durch die geplante Novellierung weiter verteuere, wird noch weniger nachvollziehbar, wenn man den realisierten Standard im Neubaubereich betrachtet: Je nach Quelle entspricht der Anteil von KfW-Effizienzhäusern 70 oder Vergleichbarem bereits 80-90 % des Neubauvolumens!
Die »Bestandsbewahrer«, die diese Zusammenhänge verstanden haben, fordern also mit gutem Grund eine schnelle Novellierung. Denn man weiß ja nicht, wer ab Herbst die Bundesregierung stellt und wie die Umweltpolitik dann aussieht. Es ist jedoch nur ein Spiel auf Zeit, denn nach europäischen Vorgaben muss ab 2021 der Neubaustandard ohnehin dem eines Niedrigstenergiegebäudes entsprechen, dessen Energiebedarf dann wesentlich aus erneuerbaren Energien gedeckt sein muss.
Ein weiterer Grund, weshalb einige Beteiligte die aktuelle Fassung der Novellierung verabschiedet sehen möchten, ist in den Anforderungen an die Bestandsgebäude zu sehen. Diese sollen nämlich nicht verändert werden. Und darin liegt ein weiterer systemischer Fehler: Wenn die Energiewende, die von allen politischen Seiten grundsätzlich nicht infrage gestellt wird, gelingen soll, dann bedarf es endlich eines Fahrplans, wie bis 2050 ein klimaneutraler Gebäudebestand erreicht werden soll. Doch der fehlt weiterhin.
Die Zielsetzung einer solchen Road Map muss sein, den Verbrauch so weit wie möglich zu reduzieren und den verbleibenden Bedarf durch einen hohen Anteil an erneuerbaren Energien zu decken. Es ist ein Irrglaube, dass – zumindest nach heutigem Stand – erneuerbare Energien in unbegrenztem Maße technisch verfügbar gemacht werden können. Und es wäre töricht, darauf zu bauen, dass wir das bis 2050 schon irgendwie schaffen. Hätte man sich in den 50er Jahren zunächst Gedanken über die Entsorgung des Atommülls gemacht, dann stünden wir und die nachfolgenden Generationen heute nicht vor dem Problem der Endlagerung.
Der Autor ist Bauingenieur und Sachverständiger für Wärmeschutz. Er schreibt zu energetischen Themen und ist Mitglied in Normungsausschüssen.
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