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Flüssig gegen Nass

Flüssigabdichtungen in Nassräumen
Flüssig gegen Nass

Undichte, hoch beanspruchte Nassräume können kostspielige Schäden verursachen. Ähnlich kostspielig können Mangelstreitigkeiten über die geschuldete Abdichtungsmethode für Badezimmer großer Wohnanlagen enden, ohne dass ernsthaft je ein Schaden zu erwarten wäre. In beiden Fällen kann die Unsicherheit über die richtige Ausführung von Flüssigabdichtungen die tiefere Ursache der Probleme sein. Die Normen schweigen sich nämlich zu dieser weit verbreiteten Abdichtungsmethode vollständig aus. Hier soll über die anstehenden Änderungen berichtet werden.

{Text und Fotos: Rainer Oswald

Die Normen zur Planung und Ausführung von Abdichtungen in Nassräumen benötigen eine dringende Revision. Im Vergleich zur ganz auf Bahnen fixierten Fassung aus dem Jahr 1983/84 [1] war die heute gültige DIN 18 195 – Bauwerksabdichtungen [2] im Erscheinungsjahr 2000 zwar ein deutlicher Schritt zu mehr Praxisnähe, trotzdem wird es nun im Februar 2008 zwanzig Jahre her sein, dass der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes erstmalig genauer die flüssigen Verbundabdichtungen unter Fliesen in einem Merkblatt beschrieb [3]. Und immer noch sucht man diese Abdichtungsmethode vergeblich in den Konstruktionsnormen zur Bauwerksabdichtung.
Die 2004 im Entwurf erschienene europäische Stoffnorm DIN EN 14 891 für flüssig zu verarbeitende Abdichtungsstoffe im Verbund mit Fliesen- und Plattenbelägen [4], vor allem aber die »Leitlinie für die europäische Zulassung für Abdichtungen für Wände und Böden in Nassräumen« (ETAG 022: 200707) [5] sorgen nun für einen unaufschiebbaren Handlungsbedarf. Gemäß den Landesbauordnungen dürfen nämlich nach harmonisierten europäischen Normen oder europäischen Zulassungen (ETA) geregelte Bauprodukte, CE-gekennzeichnet, in Deutschland in Verkehr gebracht werden. Es ist nun zum einen Aufgabe des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt), in bauordnungsrechtlicher Hinsicht die Anforderungen für ihre Verwendung festzulegen. Dies geschieht nur verbindlich im »bauaufsichtlich geregelten Anwendungsbereich« von Abdichtungen für hoch beanspruchte Nassräume (z. B. Duschräume in Schwimmbädern und Großküchen). Nach Ansicht der Bauordnungsbehörden muss nämlich der sachgerechte Feuchteschutz bei mäßiger oder geringer Wasserbeanspruchung (z. B. in Badezimmern) nicht staatlich reglementiert werden, sondern ist allein ein werkvertragliches Problem der Bürger selbst. Zum anderen ist es nun Pflicht der Normungsgremien, angemessene Konstruktionsregeln zu formulieren. Die neuen Fassungen der Merkblätter des ZdB [6] und des Informationsdienstes Holz [7] haben dazu gute Vorarbeit geleistet, können aber eine Normung nicht ersetzen.
Praxisbewährung
Im allgemeinen Geschäftsverkehr und folglich auch in der Rechtsprechung zum deutschen Werkvertragsrecht wird davon ausgegangen, dass Normen die Anscheinsvermutung für sich haben, die anerkannten Regeln der Bautechnik zu beschreiben. Um diesem hohen Anspruch gerecht zu werden, muss eine zu normende Bauweise unter anderem über eine ausreichende Praxisbewährung verfügen. Dieses Kriterium ist aber im europäischen Normungsbereich (fast) unbekannt [8]. Einige Aspekte der Dauerhaftigkeit werden in europäischen Regelwerken zwar durch Laborprüfungen getestet – so die Änderung der Materialeigenschaften von Flüssigabdichtungen nach Trocken- und Nasslagerung, Warmlagerung und Lagerung in Kalkwasser (DIN EN 14 891). Nachweise der praktischen Herstellbarkeit unter Baustellenbedingungen und der schadensfreien Bewährung unter wirklichen Nutzungsbedingungen werden aber nicht gefordert, obwohl die ETAG 022 bei Flüssigabdichtungen eine »erwartete Nutzungsdauer« von 25 Jahren (bei Anstrichsystemen von 10 Jahren) aufführt.
Die Offenheit für neue Bauprodukte geht in der ETAG so weit, dass selbst die Nennung von Werkstoffgruppen vermieden wird. Jedes neue Produkt, das die Prüfanforderungen erfüllt, darf gehandelt werden. Nach der Vorfilterung durch die bauaufsichtlichen Auswahlkriterien des DIBt ist daher die Aufgabe der Normungsgremien, aus der Flut der europäisch handelbaren und der immer noch großen Zahl der bauordnungsrechtlich verwendbaren Produkte die praktisch bewährten auszuwählen.
Man sollte allerdings die Situation nicht zu sehr dramatisieren. Die Produktgruppen für Flüssigabdichtungen im Verbund mit Fliesen und Platten sind seit zwanzig Jahren unverändert. Die neue Fassung des ZdB-Merkblatts [6] listet sie wie folgt auf:
  • Polymerdispersionen: Gemische aus Polymerdispersionen und organischen Zusätzen, mit oder ohne mineralische Füllstoffe angereichert. Die Erhärtung erfolgt durch Trocknen.
  • Kunststoff-Zement-Mörtel-Kombinationen: Gemische aus hydraulisch abbindenden Bindemitteln, mineralischen Zuschlägen und organischen Zusätzen sowie Polymerdispersionen in pulverförmiger oder flüssiger Form (z. B. flexible Dichtschlämme). Die Erhärtung erfolgt durch Hydratation und Trocknung.
  • Reaktionsharze: Gemische aus synthetischen Harzen und organischen Zusätzen mit oder ohne mineralische Füllstoffe angereichert. Die Aushärtung erfolgt durch chemische Reaktion.
Viele der inzwischen in Deutschland seit Langem eingeführten Produkte können als praktisch bewährt gelten, da man auf lange Erfahrungen zurückblicken kann. In diesem Lernprozess hat sich beispielsweise herausgestellt, dass über Jahre angewendete Laborprüfverfahren unter bestimmten Anwendungsbedingungen nicht ausreichend aussagefähig sind. Dazu das folgende Beispiel:
Fallbeispiel 1: Alkalibeständigkeit
Charakteristisch für Spaßbäder sind aufwändig modellierte Badelandschaften, deren Beckenumgänge, Sitzbänke und Whirlpools beim besten Willen nicht bahnenförmig abgedichtet werden können (Abb. 1). Im hier dargestellten Fall wurde eine flüssige, zweilagige und zweifarbige Polyurethan-Verbundabdichtung eingebaut (Bild 2). Im zweiten Jahr der Standzeit trat aus den Fugen des Fliesenbelags an mehreren Stellen eine rote Flüssigkeit aus, die als verseifte Polyurethanabdichtung identifiziert werden konnte (Bilder 3 und 4). Mit Verseifen wird der Vorgang der alkalischen Hydrolyse bezeichnet, in dem sich Kunststoffe durch Kalkhydrateinwirkung vollständig zersetzen.
In den teilweise meterdicken Aufbetonschichten von Spaßbädern kann nicht vor Beginn der Beschichtungsarbeiten abgewartet werden, bis der gesamte Querschnitt auf einen niedrigen Feuchtegehalt ausgetrocknet ist. Es muss grundsätzlich nach der Fertigstellung mit hohem Feuchtigkeitsgehalt unter der Abdichtung gerechnet werden. Weiterhin ist immer davon auszugehen, dass angesichts der komplizierten Abdichtungsführungen begrenzte Undichtigkeiten unvermeidbar sind, so dass in geringem Maß auch Nutzungsfeuchtigkeit unter die Abdichtung gelangen kann. Dieses Leckwasser darf nicht zum völligen Versagen des Abdichtungssystems führen. Die eingebauten Betone sind über eine sehr lange Zeit noch alkalisch, da der Zutritt von CO2, der zur Karbonatisierung führt, nur sehr langsam erfolgt. Flüssigabdichtungen werden daher in solchen Einbausituationen langanhaltend von der Rückseite her mit Kalkwasser beansprucht.
Die eingebaute Flüssigabdichtung war offensichtlich für diese Beanspruchung nicht ausreichend alkalibeständig. Der Hersteller hatte aber ein Prüfzeugnis vorgelegt, das dem Produkt »Kalkwasserbeständigkeit« bescheinigt. Die Normprüfung nach DIN 181 562 (1978) war demnach eindeutig nicht scharf genug, um das Verhalten der hier eingebauten Abdichtung bei langfristiger Alkalibelastung richtig zu beschreiben (genauere Einzelheiten zum Fall siehe [9] ).
Heute sind die Prüfverfahren aufgrund dieser Erkenntnisse wesentlich verschärft worden. Das war allerdings für die Verantwortlichen des dargestellten Schadens wenig tröstlich – musste doch der gesamte Belag ausgetauscht werden. Der Fall zeigt, dass sich erst im Zuge längerer praktischer Anwendung die wirklichen Probleme herausstellen und daher tatsächlich erst nach einer gewissen Anwendungsdauer von »Praxisbewährung« gesprochen werden kann.
Zuverlässigkeit von Detaillösungen
Grundsätzlich ist es begrüßenswert, dass im europäischen Zulassungsverfahren Bausätze (»Kits«) geprüft werden. Die Untersuchung beschränkt sich also nicht nur auf den flächig aufgebrachten Abdichtungsstoff einschließlich seiner Armierungen, sondern umfasst sämtliche flankierenden Systemlösungen, zum Beispiel für Eckanschlüsse, Durchdringungen und Ablaufeinbindungen. Dazu werden in kastenartigen Prüfkörpern die verschiedenen Anschlussdetails realisiert und nach verschiedenen Beanspruchungen auf Dichtheit geprüft. Somit wird der praktischen Erfahrung Rechnung getragen, dass Abdichtungen meist nicht in der Fläche, sondern an den Anschlüssen versagen. Den Nachweis der Praxisbewährung in der Wirklichkeit ersetzen aber auch solche Laboruntersuchungen nicht, kann man doch erwarten, dass bei der Herstellung des Prüfkörpers mit außerordentlicher Sorgfalt unter idealen Bedingungen gearbeitet wird – wovon man im Baualltag nicht ausgehen darf. ›
Fallbeispiel 2: Undichtigkeiten an Detailpunkten
Die große Wichtigkeit der Dichtheit an Detailpunkten demonstriert ein zweiter Fall: Die Beckenumgänge eines Solebades hatte man einschließlich der Beckenköpfe mit flexiblen Dichtschlämmen abgedichtet (Bild 5). Bereits kurz nach Inbetriebnahme des Bades kam es zu erheblichen Durchfeuchtungen und Stalaktitenbildungen in den Technikräumen unterhalb des Schwimmbeckens (Bild 6), da die an der Beckenrandfuge in die Schlämme eingebundenen Folienstreifen am Übergang zum Schlämmenmaterial – aber auch an ihren Überlappungsstößen – nicht dicht waren (vgl. Abb. 7). Im dargestellten Fall waren zwar handwerkliche Fehler für die Undichtheiten ursächlich. Genauer betrachtet stellt sich aber die Frage, ob in Dichtschlämmen eingebundene Folien am Randübergang zur Schlämme überhaupt eine hohe Dichtheit erwarten lassen. Die Dichtheit der Dehnfugenkonstruktion ist also in das Prüfverfahren einzubeziehen, um sicherzugehen, dass auch diese besonders kritischen Stellen dauerhaft funktionsfähig sind.
Bei den dargestellten Schadensfällen handelte es sich um hoch beanspruchte Nassraumflächen (Beanspruchungsklasse A). Dass in solchen Fällen mit hoher Zuverlässigkeit abzudichten ist, war nie umstritten. Fraglich war nur, ob Flüssigabdichtungen für solch hohe Beanspruchungen ausreichend zuverlässig sind. Flüssigabdichtungen aus Kunststoff-Zement-Mörtel-Kombinationen oder aus Reaktionsharzen haben inzwischen aber ihre volle Gebrauchstauglichkeit und Dauerhaftigkeit in diesen Anwendungsfällen bewiesen. Sie sollten daher bald – etwa mit qualitätssichernden Regeln für die Mindestschichtdicke, Schichtdickenkontrolle und Detailgestaltung – in Konstruktionsnormen als gleichwertige oder sogar bessere Alternative zu bahnenförmigen Abdichtungen aufgenommen werden. In diesem Anwendungsgebiet ist daher eine Normenüberarbeitung dringend erforderlich.
Über die Notwendigkeit und den Umfang von Feuchtigkeitsschutzmaßnahmen in Wohnungsbädern wird dagegen seit Jahrzehnten gestritten. Die vielfältigen Hintergründe wurden im Schwachstellenartikel [10] detaillierter dargestellt. Um das in aller Regel nicht mit genormten Abdichtungsbahnen geschützte, übliche Badezimmer ohne Bodenablauf aus der Abdichtungsdiskussion endlich auszuklammern, wurden in der heute noch geltenden Fassung von DIN 18 195 [2] Nassräume wie folgt definiert: »Innenraum, in dem nutzungsbedingt Wasser in solcher Menge anfällt, dass zu seiner Ableitung eine Fußbodenentwässerung erforderlich ist. Bäder im Wohnungsbau ohne Bodenablauf zählen nicht zu den Nassräumen.« Diese Definition erleichtert im Übrigen wesentlich die Entscheidung, wann die Bodenflächen der vielfältigen Sanitärräume in öffentlichen Gebäuden, Betrieben und Gaststätten abgedichtet werden müssen: Ist ein Ablauf eingebaut, so muss damit gerechnet werden, dass häufig und mit viel Wasser gereinigt wird und der Ablauf als Ausguss dient. Für das Badezimmer ohne Bodenablauf war damit keine Abdichtung zu fordern. Es wurde allerdings betont, dass bei feuchtigkeitsempfindlichen Untergründen in solchen Bädern ein »Schutz gegen Feuchtigkeit« erforderlich ist, der normalerweise durch den Einsatz (nicht genormter) Verbundabdichtungen erreicht wird. Die verschiedenen Feuchtigkeitsschutzsituationen bei Wohnungsbadezimmern sind im erwähnten Schwachstellenartikel [10] tabellarisch zusammengefasst (Abb. 8).
Ich meine, dass mit dieser Regelung viel Streit vermieden wurde und praxisnah zu bauen ist. In der internationalen Diskussion über europaeinheitliche Regeln für Nassräume wurde diese Definition aber nicht akzeptiert. Das ist zum Teil verständlich, wenn man bedenkt, dass in unseren Nachbarländern auch der Begriff der Abdichtung wesentlich weiter gefasst ist – dort zählen dazu auch recht einfache Anstrichsysteme. Zu den »Nassräumen« gehören daher in Zukunft auch Wohnungsbadezimmer ohne Bodenablauf. Der unbestreitbar unterschiedlich aufwändige Abdichtungsbedarf der verschiedenen Badbereiche, Nutzungssituationen und Untergründe muss daher neu geregelt werden. Der Diskussionsstand zur demnächst auch in DIN 18 195 zu erwartenden neuen Klassifizierung von Wohnungsbadezimmerflächen lässt sich (trotz der komplizierten tabellarischen Auflistungen in [6], [7] und [10] ) wie folgt relativ einfach zusammenfassen:
  • Badezimmer zählen unabhängig vom Vorhandensein eines Ablaufs zu den Nassräumen.
  • Es sind »direkt beanspruchte« und »indirekt beanspruchte« Flächen zu unterscheiden.
  • Als direkt beansprucht gelten Wandflächen, die im unmittelbaren Spritzbereich der Badewanne und Dusche liegen.
  • Als direkt beansprucht gelten Bodenflächen, soweit sie unmittelbar vor der Dusch- beziehungsweise Badewanne liegen – es sei denn, dass durch einen wirksamen Spritzwasserschutz im geschlossenen Zustand keine nennenswerte Wassermenge auf den Boden gelangt (Vorhänge zählen nicht zu den zuverlässig wirksamen Spritzwasserschutzmaßnahmen).
  • Bei Fußböden mit Bodenablauf gilt die gesamte Bodenfläche, die durch den Bodenablauf erfasst wird, als direkt beanspruchte Fläche.
  • Direkt beanspruchte Flächen in Badezimmern sind als »mäßig beansprucht« (Beanspruchungsklasse A 0) einzustufen. Sie können mit einlagigen Bahnenabdichtungen oder durch die europäisch geregelten Flüssigabdichtungen mit oder ohne Fliesenverbund geschützt werden.
  • Bei nicht feuchtigkeitsempfindlichen Wanduntergründen kann auch im direkt beanspruchten Bereich die Abdichtung ganz entfallen oder es können Anstriche ausgeführt werden, wenn sichergestellt ist, dass gegebenenfalls in kleineren Mengen eindringende Feuchtigkeit nicht zu Schäden führen kann.
  • Alle übrigen Flächen des Badezimmers gelten als indirekt beansprucht. Sie sind der Beanspruchungsklasse 0 (geringe Beanspruchung) zuzuordnen und benötigen grundsätzlich keine Abdichtung. Sie können selbstverständlich optional abgedichtet werden.
Da eine auf Teilabschnitte begrenzte Fußbodenabdichtung wenig praktikabel und nicht sinnvoll ist, bedeutet dies baupraktisch, dass in Badezimmern ohne wirksamen Spritzwasserschutz außer den Wandflächen in der Dusche oder über der Badewanne auch die Fußbodenflächen im jeweiligen räumlichen Zusammenhang insgesamt abzudichten sind. Im Gegensatz zu den bisherigen Regelungen würde das auch dann gelten, wenn der Untergrund nicht feuchteempfindlich ist. Ob die Verschärfung sinnvoll ist, scheint mir diskussionswürdig: Warum soll zum Beispiel ein an der Randfuge zuverlässig im Untergrund (Abb. 9) abgedichteter Zementestrich im Wohnungsbad ohne Ablauf noch eine die gesamte Fläche überziehende Verbundabdichtung erhalten?
Da hier häufig Fehler geschehen, ist hervorzuheben, dass bei feuchtigkeitsempfindlichen Umfassungsbauteilen die Flächenabdichtung unter und hinter der Wanne durchgeführt werden muss, wenn nicht durch andere Maßnahmen für eine zuverlässige Abdichtung der Wannenanschlüsse gesorgt wird. Auch bei feuchtigkeitsunempfindlichen Untergründen muss der Wannenanschluss verlässlich abgedichtet sein, da sonst Wasser unter die Wanne in den dort in der Regel ungeschützten Aufbau des schwimmenden Estrichs gelangen kann. In db 1/01 wurden dazu typische Details (Abb. 11) ›
› dargestellt, die weiterhin voll gebrauchstaugliche Lösungen ergeben.
Vorbildlich sind nach meiner Einschätzung auch die Wannenanschluss- details aus dem Merkblatt [7] des Informationsdienstes Holz (Abb. 10). Im Text dieses Merkblatts wird zur Lösung des Streits über die Abdichtungswirkung von Dichtstoffphasen der Weg beschritten, der im Schwachstellenbeitrag db 3/99 [12] vorgeschlagen wurde: Die Dichtstoffphase wird als »Sekundärabdichtung« bezeichnet, der selbstverständlich eine Dichtfunktion zukommt, die allerdings an stark beanspruchten Schwachstellen durch eine »Primärabdichtung« – die durchlaufende Flüssigabdichtung unter der Wanne (Abb. 11) oder dem Folienstreifen unter der Randfuge (Abb. 9) – ergänzt werden muss.
Der berechtigte Widerstand gegen eine Abdichtung von Wand- und Bodenflächen im Wohnungsbad ergab sich in der zurückliegenden Zeit meist aus dem hohen Aufwand zum Einbau bahnenförmiger Abdichtungen und aus der Erfahrung, dass in der Regel bei vernünftiger Nutzung auch ohne Abdichtungen kein Schaden entstand. Angesichts der inzwischen weit verbreiteten Abdichtungsvarianten mit Verbundabdichtungen ist es heute meist mit kleinem Mehraufwand möglich, die Zuverlässigkeit des Feuchteschutzes in Nassräumen deutlich zu erhöhen. Besonders bei feuchteempfindlichen Untergründen sollte daher Genaueres zur Ausführung des notwendigen Feuchtehaushaltes in Normen festgelegt werden. Wenn durchgesetzt werden könnte, dass auch in Zukunft bei nicht feuchteempfindlichen Wänden und Fußböden bei funktionsfähig verschlossenen Anschlussfugen auf Abdichtungen verzichtet werden kann, ist die derzeitige Entwicklung zu begrüßen. Sie bietet die Chance, – europaweit abgestimmt –, sämtliche gängigen Feuchteschutzverfahren hinsichtlich ihrer Funktionsfähigkeit zu klassifizieren und qualitätssichernd in der Abdichtungsnorm zu fixieren. •
Quellenangaben und Literaturhinweise: [1] DIN 18 195–5: 198402 – Bauwerksabdichtungen; Abdichtungen gegen nichtdrückendes Wasser, Bemessung und Ausführung [2] DIN 18 195 Teil 1 – Bauwerksabdichtungen – Grundsätze, Definitionen und Zuordnungen der Abdichtungsarten, August 2000, sowie DIN 18 195 Teil 5 – Bauwerksabdichtungen – Abdichtungen gegen nichtdrückendes Wasser auf Deckenflächen und in Nassräumen, Bemessung und Ausführung, August 2000 [3] Merkblatt Hinweise für die Ausführung von Abdichtungen im Verbund mit Bekleidungen und Belägen aus Fliesen und Platten für Innenbereiche, 1. Ausgabe, Februar 1988, Zentralverband des Deutschen Baugewerbes, Bonn [4] E DIN EN 14 891: 200405 – Flüssig zu verarbeitende Abdichtungsstoffe im Verbund mit Fliesen- und Plattenbelägen – Definitionen, Spezifikationen und Prüfverfahren (Weißdruck erscheint im November 2007) [5] ETAG 022 – Leitlinie für die europäische technische Zulassung für Abdichtungen für Wände und Böden in Nassräumen, Teil 1: Flüssig aufzubringende Abdichtungen mit und ohne Nutzschicht (inkl. Anhang H – Anstrichsysteme für Wände ohne Nutzschicht), Ausgabe Juli 2007 [6] Merkblatt – Hinweise für die Ausführung von Verbundabdichtungen mit Bekleidungen und Belägen aus Fliesen und Platten für den Innen- und Außenbereich, Januar 2005, Zentralverband des Deutschen Baugewerbes, Berlin [7] Merkblatt – Bäder und Feuchträume im Holzbau und Trockenbau, Juni 2007; Informationsdienst Holz – Holzabsatzfonds, Bonn; www.holzabsatzfonds.de [8] Die ETAG 005 – Leitlinie für die europäische technische Zulassung für flüssig aufzubringende Dachabdichtungen – Teil 1 bis 8, Februar 2005, ist als positive Ausnahme zu nennen. Sie fordert den Beleg einer mindestens fünfjährigen Praxisbewährung für Systeme, die der Kategorie W3 »erwartete Nutzungsdauer 25 Jahre« zugeordnet werden wollen. [9] Oswald, Rainer: Aussagewert und Missbrauch von Prüfzeugnissen. In: Aachener Bausachverständigentage 2005, Vieweg Verlag, Wiesbaden, 2005 [10] Oswald, Rainer: Schwachstellen – Der Feuchteschutz in Wohnungsbadezimmern. In: db 1/01 [11] Simonis, Udo: Die Berücksichtigung aggressiver Medien bei der Nassraumabdichtung. In: Aachener Bausachverständigentage 2007, Vieweg Verlag, Wiesbaden, 2007 [12] Oswald, Rainer: Schwachstellen: Abdichtungsprobleme bei Schwimmbeckenumgängen. In: db 3/99
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