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Hinzunehmen oder nachzubessern?

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Hinzunehmen oder nachzubessern?

Hinzunehmen oder nachzubessern?
Foto: Ralf Ruhnau

Wenn Recht und Technik aufeinandertreffen: Das war wieder eins der großen Themen bei den diesjährigen Aachener Bausachverständigentagen. Diese beiden Bereiche, denen die gut 1 200 Besucher in ihrem Sachverständigenalltag nach Kräften gerecht zu werden versuchen, scheinen oft unvereinbar. Zunächst einmal sind da Begriffsdefinitionen – »subjektiv« bedeutet für einen Juristen etwas ganz anderes als für den Rest der Menschheit – und dann der große Graben zwischen der theoretischen Welt des Rechts und der unvorhersehbaren Wirklichkeit auf der Baustelle und im Umgang mit Bauherren. Wenn Mängel auftreten, stellt sich die Frage nach Nachbesserung, Austausch oder Schadenersatz. Doch was ist überhaupt ein Mangel? Anhand von zahlreichen Fotos aus dem Bereich Dachabdichtung, Holzbau und Sichtbeton zeigten die Referenten, wie man vor Ort noch hinnehmbare und unzumutbare Mängel unterscheidet, auch wenn sie zunächst ganz ähnlich aussehen mögen. Diese Streifzüge zeigten, dass das allgemeine Ausführungsniveau und damit unsere Ansprüche doch sehr hoch liegen, auch wenn natürlich durchaus häufig auftretendes Unvermögen etwas anderes suggeriert. Und normative Werke für solch hohe Ansprüche gar keine Grundlage hergeben. Als Spitze der Absurdität nannte Matthias Zöller vom Gastgeber AIBau ein Beispiel, wo »besser als bestellt« gebaut wurde – juristisch betrachtet ein Mangel und zu beheben. Das beleuchtet einen weiteren Aspekt der Frage »Hinnehmen oder nachbessern lassen?« – nämlich, wie viele Ressourcen aufgrund übertrieben hoher Ansprüche nutzlos verbraucht werden, ganz zu schweigen von den Arbeitsstunden, die produktiver – am Ende sogar durch Fortbildungen! – genutzt werden könnten. Vor diesem Hintergrund ist das Bestreben des AIBau sehr zu begrüßen, eine Matrix zur Berechnung von Minderungen einzuführen, die gegenwärtig bei Bauherren nicht besonders beliebt sind – 5 % Minderung z. B. spiegeln nicht die Beeinträchtigung wider, die der Mangel für den Bauherrn bedeutet, sei er optisch oder konstruktiv. Höhere mögliche Abzüge sollen es für Bauherren attraktiver machen, nicht immer gleich auf einem Austausch zu bestehen. ~dr

www.aibau.de

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