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Der besondere Schadensfall

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Der besondere Schadensfall

Ein Jubiläum stand an Anfang Oktober: Der Frankfurter Bausachverständigentag fand zum 50. Mal statt, und die Vorträge führten unter dem Motto »Der besondere Schadensfall« kreuz und quer durch das Tätigkeitsfeld der Bausachverständigen und vom First bis zum Fundament durch das Gebäude. U. a. rief Martin Achmus wieder ins Gedächtnis, wie sich eine Baugrube auf die Nachbarbebauung auswirkt und welche Vielfalt an Sicherungstechniken zur Verfügung steht, aber auch, wie wichtig es ist, jede Baustelle samt Nachbarn individuell zu betrachten und auch kleine Veränderungen zum Anlass für Neuberechnungen zu nehmen. Überraschender Gedanke: Manche Schäden an Nachbarbauten lassen sich einfach nicht vermeiden, besonders, wenn diese nicht sehr stabil sind – warum also nicht zu erwartende Entschädigungen von vornherein in die Kostenkalkulation aufnehmen?

Auch das Thema Innendämmungen kann man noch lange nicht ruhen lassen, zu komplex sind die bauphysikalischen Zusammenhänge – dies illustrierte auch exemplarisch die öfters gestellte Frage, was auf dem Bau angesichts allseits weiter steigender Detailanforderungen überhaupt noch leistbar ist. Referent Frank Eßmann wies auf das zumeist nicht bewältigte Problem der Luftdichtheit und insbesondere den Einfluss von Schlagregen, etwa bei defekten Backsteinfassaden, hin, zeigte aber auch gelungene Sanierungen.
Nicht gelungen hingegen waren die Ausführungen von Badabdichtungen, die Joachim Schulz zeigte: Von aufgequollenen Türzargen und Parkettböden über in die Ecke gequetschte Abläufe, unter die nicht einmal eine Lehrlingshand passt, und regelmäßig im Neubau fehlenden Revisionsklappen an Badewannen bis hin zu Bade-/Duschwannen vor Fenstern reichten die gezeigten Fotos, oft begleitet von »Wie kann man denn nur …?« und dem Kommentar, dass i. d. R. weder der Fliesenleger noch offenbar die Architekten ihre diesbezüglichen Regeln kennen.
Angst und bange konnte es einem beim Vortrag von Michael Halstenberg von der VHV werden: Von der breiten Allgemeinheit unbemerkt, schafft der Europäische Gerichtshof deutsche Sicherheitsstandards, z. B. hinsichtlich der Eigenschaften von Baustoffen ab. Das CE-Zeichen markiert nur die Vergleichbarkeit bestimmter Eigenschaften, lässt aber andere, sicherheitsrelevante außen vor. Die noch zu findende Lösung wird wahrscheinlich so aussehen, dass Hersteller ihre Produkte nun neu zertifizieren lassen – um die bisher schon vorhandenen Eigenschaften auch weiter nachzuweisen – und Architekten diese Eigenschaften bzw. Zertifizierungen für ihre Bauherren einfordern müssen. Öffentliches Recht wird damit in Zivilrecht umgewandelt – TTIP und CETA lassen grüßen. ~dr
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