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Vergaberecht auf Biegen und Brechen

Diskurs
Vergaberecht auf Biegen und Brechen

Fortsetzung Titel 2008 wurde in Wien das »Jahr der Architektur« ausgerufen. Davon haben die Architekturschaffenden bisher aber wenig mitbekommen.

Erst aus dem Pressebüro des Wiener Planungsstadtrates Rudolf Schicker ist zu erfahren, dass im Rahmen des »Architekturjahrs 2008« durch eine verstärkte Medienkampagne bei Bevölkerung und Entscheidungsträgern mehr Verständnis für Architekturqualität geschaffen werden soll. Mehr Geld für die zahlreichen in Wien aktiven Architekturvermittlungsinitiativen gebe es dafür aber nicht. Vielmehr würden jene Veranstaltungen, die von den zumeist gemeinnützigen Architekten-Vereinen unter einem hohen Maß an Selbstausbeutung ohnehin realisiert würden, nun von den PR-Strategen des Planungsstadtrates »unter die Fittiche genommen« und zusammenfassend als »Architekturjahr« verpackt an die Medienvertreter verkauft werden. Diese Öffentlichkeitsarbeit würde als »Klimaverbesserung« den Architekturschaffenden zugutekommen. Wohl auch dem Planungsstadtrat, dessen Beliebtheitswerte möglicherweise die Ursache für die unerwartete Ausrufung des »Architekturjahrs« sein könnte, heißt es seitens der Opposition.

Wer meint, im Architekturjahr gehe es darum, die Rahmenbedingungen für die Architekturproduktion nachhaltig zu verbessern oder etwa alle Investitionen der »öffentlichen Hand« verbindlich an Qualitätsstandards zu binden, der irrt. Im Bestreben, eine Attraktion zu finden, die auch von der Boulevardpresse mitgetragen wird, zauberte der Planungsstadtrat einen Star aus dem Hut, dessen Architektur dem Durchschnittsbürger ebenso wie den Gazetten zumutbar ist. Geht es nach dem Willen von Rudolf Schicker, soll Santiago Calatrava der Stadt seinen Stempel aufdrücken. Denn, so die Sorge des Stadtrates, Wien hätte abgesehen vom Stephansdom zu wenige architektonische »Landmarks«. Rasch waren Bauaufgaben gefunden: eine Fußgängerbrücke über die südliche Stadteinfahrt und in einem Stadterweiterungsgebiet im Wiener Norden die Endhaltestelle einer U-Bahn-Linie.
Die baurechtlichen Voraussetzungen hatte die Stadt Wien bereits vorausschauend im Flächenwidmungsplan geschaffen – was sollte also noch der freien Vergabe im Wege stehen? Das Leben eines Volksvertreters könnte so einfach sein, wäre da nicht das österreichische Bundesvergabegesetz (BVergG), welches mit stolzen 351 Paragrafen weit über die EU-Richtlinien hinaus geht. Unter anderem regelt es die Vergabe von »geistig-schöpferischen Dienstleistungen«, und auch der Architekturwettbewerb wurde darin gesetzlich verankert. Planungsleistungen sind ab einer Auftragssumme über 206 000 Euro EU-weit auszuschreiben. Der Wiener Planungsstadtrat, der das Primat der Politik hoch hält, will sich diesem »wirtschaftsliberalen Vergabediktat« aus Brüssel nicht so ohne Weiteres beugen und dachte öffentlich darüber nach, wie sich der künstlerische Aspekt einer Brückengestaltung von jenem der Ingenieurleistung trennen ließe – denn Kunstwerke würden nicht dem BVergG unterliegen. Auch beim Endbahnhof der U-Bahn-Linie werde geprüft, ob mit viel Kreativität das Gesetz »umschifft« werden könne. Mit der Einstellung »wer zahlt, schafft an« tut man sich freilich schwer, die Entscheidungsgewalt zugunsten eines unabhängigen, fachlich-sachlichen Expertenrates – eben eines Preisgerichts – abzugeben. Und bei einer EU-weiten Ausschreibung könnte ja jeder kommen, und dann würde womöglich die beste Idee eines »Nonames« gewinnen, was die Architekturjahr-PR-Kampagne nachhaltig torpedieren könnte.
Bei einem ähnlich gelagerten »Umschiffungsversuch« ist es der Initiative mutiger Architekten vorwiegend aus Österreich, aber auch aus Deutschland und Norwegen zu verdanken, dass das Bundesvergabeamt Ende Februar 2008 mit einem wegweisenden Entscheid das Wettbewerbsverfahren kippte. Wieder ging es um eine Landmarke: Ein Tochterunternehmen der Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB), das eigens zur Entwicklung und Vermarktung der Bahnimmobilien gegründet wurde, plant Medienmeldungen zufolge die Errichtung der neuen Konzernzentrale unmittelbar neben dem künftigen Zentralbahnhof. Es geht dabei um den Planungsauftrag für ein hundert Meter hohes Bürohochhaus, das künftig auch als Wahrzeichen für das Bahnhofsprojekt gesehen werden will. Auch hier wünschte man sich seitens des Auslobers »berühmte Namen« und lud handverlesene Architekturgrößen zum nicht öffentlichen »Gutachterverfahren«. Man argumentierte, auf Rechtsgutachten pochend, dass man als »privatisierte« Tochter, besser gesagt »Enkelin« der ÖBB dem BVergG nicht unterläge. Weit gefehlt – denn das Urteil des Bundesvergabeamtes ist eindeutig und gab der Anfechtung durch übergangene Büros Recht (fünfzig Architekturbüros teilten sich im Rahmen einer Bietergemeinschaft das Prozessrisiko – die Architektenkammer sicherte ihre finanzielle Unterstützung zu): Unternehmen, deren unternehmerische Grundlage auf exklusive Aufträge der öffentlichen Hand zurückzuführen ist, unterliegen nicht einer marktwirtschaftlichen Konkurrenz und somit sehr wohl dem BVergG.
Das Wettbewerbsverfahren wurde versenkt. Das Urteil hatte weitreichende Folgen. Österreichweit hat ein intensiver Nachdenkprozess bei jenen Entscheidern eingesetzt, die bisher durch »privatisierte« Auslagerungen das verpflichtende Vergaberecht der öffentlichen Hand umgehen wollten.
So gesehen könnte 2008 dank der Zivilcourage und Risikobereitschaft einiger engagierter Architekturschaffender tatsächlich noch zu einem echten »Jahr der Architektur« werden.
~Volker Dienst
Der Autor ist als Architektur-Consulter und Projektentwickler in Wien tätig und Sprecher der »Plattform für Architekturpolitik und Baukultur«. www.architekturpolitik.at
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