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Reform der Eigenheimzulage

Diskurs
Reform der Eigenheimzulage

Die von der Bundesregierung im Rahmen des Steuervergünstigungsabbau-Gesetzes vorgeschlagene und im Bundesrat gescheiterte, später im Vermittlungsausschuss modifizierte Kürzung der Eigenheimzulage steht wieder auf der Tagesordnung von Parlament und Regierung. Der Zwang zum Sparen ist groß, und da darf eine Subvention von jährlich rund zehn Milliarden Euro nicht tabu sein. Es wäre gut, würde die neue Diskussion weniger von parteipolitischen als von sachlichen Erwägungen geleitet. Die Eigenheimzulage ist – anders als in den vergangenen Jahrzehnten – mit wohnungspolitischen Argumenten nicht mehr zu begründen. Der Wohnungsmarkt in Deutschland ist, abgesehen von einigen Großstädten, ausgeglichen. In Ostdeutschland stehen mehr als eine Millionen Wohnungen leer; auch in westdeutschen Städten gibt es zunehmend Leerstände. Die Versorgung der Bevölkerung mit Wohnraum ist, nach Größe und Standard beurteilt, im Vergleich mit anderen europäischen Staaten gut. Aus welchem Grund sollte die Gesamtheit der Steuerzahler einer Minderheit im mittleren Einkommenssektor die Bildung von Wohneigentum subventionieren? Die Wohneigentumsquote hat mit der Quantität und Qualität der Wohnungsversorgung nichts zu tun – sie ist innerhalb Europas am niedrigsten in der Schweiz und in Deutschland, am höchsten in Ländern mit deutlich niedrigerem Wohnungsstandard. Unter wohnungs- und verteilungspolitischen Kriterien könnte die Eigenheimzulage gestrichen werden. Doch es gibt auch Gründe für ihren Erhalt und ihre Umgestaltung. Die Eigenheimzulage macht sozialpolitisch Sinn, wenn sie sich auf Familien mit Kindern im mittleren Einkommensbereich konzentriert. Deutschland ist steuerpolitisch, sozialpolitisch und bildungspolitisch kein kinderfreundliches Land. Statt die sinkende Geburtenrate zu beklagen, sollten Parlament und Regierung Eltern unter die Arme greifen.

Die Eigenheimzulage macht auch Sinn, wenn sie zu einer verbesserten Alterssicherung beiträgt. Wer im eigenen Haus oder in der eigenen Wohnung wohnt, hat im Alter in der Regel seine Schulden abbezahlt und wohnt damit günstiger. Leider ist es bisher bei der Renten- und Steuerreform nicht gelungen, diese Form der Alterssicherung entsprechend zu fördern.
Am baulichen Aufwand gemessen, macht die Eigenheimzulage sogar beschäftigungspolitisch Sinn. Sie sollte deshalb zu einer Investitionszulage umgestaltet werden, bei der nur die entstandenen Planungs- und Baukosten subventioniert werden. Auf die-se Weise könnte auch ihre unerwünschte preistreibende Wirkung auf Grundstücke und Bestandsgebäude reduziert werden.
Die Eigenheimzulage könnte ökologisch Sinn machen, wenn sie an die Absicht der Bundesregierung anknüpft, den »Flächenverbrauch« (richtiger: die Umwandlung von Agrarflächen in Bauflächen) zu verringern. Diese Absicht ist im Interesse einer nachhaltigen Flächennutzung zu begrüßen. Deshalb wäre es angebracht, in Gebieten mit hohem Wohnungsleerstand die Subventionierung des Neubaus ganz einzustellen und nur Erwerbe aus dem Bestand zu fördern. Für eine derartig differenzierte Förderung müsste der Bund den Ländern die Steuerung der Eigenheimzulage überlassen. Das wäre auch für die unterschiedlich regionalen Wohnungsmärkte und Stadtentwicklungen von Nutzen. Die Eigenheimzulage macht stadtplanerisch Sinn, wenn sie die Bemühungen unterstützt, planerische, wohnungswirtschaftliche und ökologische Strategien für den Stadtumbau zu entwickeln. Nicht nur in Ostdeutschland, auch im Westen gibt es inzwischen schrumpfende Städte. Wer die Innenstädte attraktiv und bewohnt erhalten will, sollte nicht das Wohneigentum draußen auf der grünen Wiese lassen und damit die Abwanderung aus den Städten ins Umland fördern.
Es gibt also durchaus gute Gründe für eine regional differenzierte, zielgerichtete Subventionierung des Wohneigentums, die dem Staat deutlich weniger kostet. Die angedachten Kürzungen oder gar ihre Abschaffung wäre ein Verzicht auf Politik. Im Sinne der parlamentarische Demokratie müssen die politischen Mehrheiten im Bundestag und Bundesrat diese Aufgabe gemeinsam lösen. Peter Conradi
Der Autor war u.a. Mitglied des Deutschen Bundestages (SPD) und Präsident der Bundesarchitektenkammer
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