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Grosser Wurf oder Papiertiger?

Diskurs
Grosser Wurf oder Papiertiger?

Seit 1. Oktober ist sie nun in Kraft, die bereits im April im Bundestag verab-schiedete EnEV 2009. Es wäre also Zeit genug gewesen,

~Friedemann Zeitler

sich auf die neue Gesetzeslage vorzubereiten. Trotzdem trifft sie die meisten Architekten und Ingenieure recht unvermittelt, da die Bereitschaft, sich mit energieeffizientem Bauen auseinanderzusetzen, immer noch begrenzt ist.
Die Zielsetzung der Verordnung ist ganz offensichtlich: EU und Bundesregierung haben sich im Vorfeld ehrgeizige Ziele gesteckt, um den CO2- Ausstoß zu reduzieren. Um diese zu erreichen, muss vor allem der von Gebäuden verursachte Energiebedarf weiter gesenkt werden. Eine Verschärfung der energetischen Anforderungen bei Neubau und Sanierung ist die notwendige Konsequenz.
Bezogen auf die tatsächlich vorhandene Bausubstanz wird jährlich jedoch nur ein geringer Bruchteil der Gebäude in Deutschland saniert, geschweige denn neu gebaut. Will man also eine merkliche Reduktion des Energiebedarfs erreichen, müssen die Anforderungen zur Energieeinsparung bei allen Gebäuden, die saniert oder neu gebaut werden, entsprechend drastisch ausfallen. Nur dann kompensieren deren gute Energiekennwerte die des gesamten Gebäudebestands. Verschiedene Szenarien belegen allerdings, dass zum Erreichen der formulierten Ziele die neu geltenden Anforderungen noch längst nicht ausreichen. Die verschiedenen Grenzwerte müssen also in den nächsten Jahren noch einmal deutlich verschärft werden. Die EU plant, das Nullenergiehaus bereits innerhalb der nächsten zehn Jahre per Richtlinie für Neubauten verbindlich vorzuschreiben. Vor diesem Hintergrund wirkt die neue Verordnung nur wie ein zaghafter, erster Schritt auf einem Weg, bei dem noch so manche Hürde zu nehmen ist.
Was aber bedeutet die neue EnEV für den Planer? Die energetischen Anforderungen wurden so hoch gesteckt, dass man sich für die Themen Wärmeschutz und Anlagentechnik nicht mehr ohne Weiteres auf eigene Erfahrung und grobe Abschätzungen verlassen kann. Und obwohl die Baustoffindustrie mit thermisch immer besseren Baumaterialien aufwartet – kompensieren können sie die Verschärfung nicht allein. Es kommt jetzt, deutlich mehr noch als bislang, auf ein intelligentes Zusammenspiel von Gebäudehülle und Anlagentechnik an. Für den Neubau von Wohngebäuden handelt es sich um überschaubare Anforderungen, da durch den Bau von KfW-60- Häusern bzw. KfW-Effizienzhäusern 70 (EnEV2007) auch in der Vergangenheit schon vergleichbare Erfahrungen gesammelt werden konnten.
Neuland wird man jedoch bei Planung und Ausführung normal beheizter Nichtwohngebäude betreten, vor allem für einfachere Gebäude wie z. B. Verkaufsmärkte oder Produktions- und Lagerhallen. Die Vorgaben bezüglich der Qualität von Gebäudehülle und Anlagentechnik liegen deutlich über dem bisher üblichen Standard für diese Gebäudekategorie. Um nur ein Beispiel zu nennen: Wurde beim Bau des letzten Discounters in Ihrer Nähe ein Blower-Door-Test durchgeführt? Wahrscheinlich nicht! Dieser wird aber bei der energetischen Bilanzierung des sogenannten Referenzgebäudes, dessen Energiekennwerte im Rahmen des EnEV-Nachweises min- destens erreicht werden müssen, grundsätzlich berücksichtigt. Wird kein Dichtheitstest durchgeführt, lässt sich der ansonsten damit verbundene Bonus neuerdings aber nur noch mit großem Aufwand durch weitere Verbesserungen an der Gebäudehülle kompensieren. Wie auch immer: Ausführungsqualität und Dämmstandard werden mit Sicherheit höher sein – und die Baukosten steigen. Ener- getisch gesehen sind wir damit aber auf dem richtigen Weg.
Eine traurige Fehlentwicklung in der neuen EnEV ist allerdings der Verzicht auf Berücksichtigung des A/V-Verhältnisses bei der energetischen Bewertung von Gebäuden. Kompakte Bauweise wird nicht mehr honoriert, obwohl sie eine der wirkungsvollsten Maßnahmen zu mehr Energieeffizienz ist und sogar Kosten spart.
Ein weiteres Ärgernis ist, dass versäumt wurde, gleichzeitig mit der EnEV 2009 eine dringend anstehende Novellierung der DIN V 18 599 »Energetische Bewertung von Gebäuden« vorzunehmen. Die Erfahrungen der letzten beiden Jahre mit diesem Bilanzierungsverfahren haben gezeigt, dass die aufwendigst berechneten Ergebnisse regelmäßig etwa doppelt so hoch ausfallen wie der tatsächliche Verbrauch. Auf diese Weise verkommt ein so wichtiges Handwerkszeug für den engagierten Planer zum reinen Papiertiger, dessen Aufgabe nur ist, öffentlich rechtlichen Anforderungen zu genügen. Unserem föderalistischen Baurecht geschuldet, werden Kontrollen der Einhaltung der EnEV ohnehin nicht bzw. nur in wenigen Bundesländern gemacht (in denen tatsächlich Mitarbeiter von Bauämtern stich-probenartig auf Baustellen eingebaute Dämmstoffdicken prüfen). Anstelle einer Novellierung wurde die Anwendungsmöglichkeit von DIN V 18 599 sogar zusätzlich zu DIN 4108–6 noch auf Wohngebäude ausgeweitet und liefert dort Fehlergebnisse in ähnlicher Größenordnung. Hier dürfen jetzt also Energiebedarfsausweise nach zwei unterschiedlichen Rechenverfahren sowie mit Einschränkungen auch Energieverbrauchsausweise ausgestellt werden. Damit gibt es für ein und dasselbe Gebäude die Möglichkeit, drei völlig unterschiedliche Energiekennwerte zu ermitteln. Die gewünschte Vergleichbarkeit von Gebäuden bleibt unsinnigerweise auf der Strecke.
Der Autor ist Architekt und Dozent. Er führt ein Energieplanungsbüro in Penzberg.
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