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Fauler Kompromiss

Diskurs
Fauler Kompromiss

Fortsetzung Titel Ende Juni hat die Bundesregierung der Novellierung der EnEV zugestimmt. Demnach sind nun auch für Bestandsgebäude

Energieausweise notwendig – ausgenommen kleinerer Gebäude (50 m²-Regelung) und Baudenkmäler, für die erstaunlicherweise kein Ausweis zu erstellen ist. Ansonsten müssen Eigentümer von vor 1965 errichteten Wohngebäuden ab Juli 2008 bei Verkauf, Vermietung, Verpachtung oder Leasing ihrer Immobilie einen Energieausweis vorlegen – und das spätestens auf Verlangen des Interessenten. Für alle anderen Wohngebäude ist der 1. Januar 2009 Pflichttermin, für Nichtwohngebäude gilt der 1. Juli 2009.

Die lange Diskussion, ob die Ausweise bedarfs- oder verbrauchsorientiert sein müssen, endete dabei in einem fragwürdigen, faulen Kompromiss: Bis auf einige Ausnahmen ist beides möglich. Das heißt, der Aussteller kann im Ausweis ankreuzen, ob dieser »auf Grundlage von Berechnungen des Energiebedarfs erstellt« wird, oder lediglich »auf Grundlage von Auswertungen des Energieverbrauchs«. Was die energetische Qualität des Gebäudes angeht, ist letztere Variante in jedem Fall weniger aussagekräftig. Zum einen, weil weder eine Begutachtung und Bewertung des Baustandards noch eine exakte Ermittlung des tatsächlichen Energiebedarfs notwendig wird. Zum anderen, weil sie auf dem Heizverhalten des Vormieters basiert. Ein Bedarfsausweis ist allerdings nur für ein Wohngebäude vorgeschrieben, das drei Bedingungen gleichzeitig erfüllt: Erstens, es hat weniger als fünf Wohnungen. Zweitens, es wurde vor 1978 errichtet beziehungsweise sein Bauantrag vor Einführung der ersten Wärmeschutzverordnung (1.11.1977) gestellt. Und Drittens, es wurde seither durch bauliche Maßnahmen nicht an die jeweils gültige Wärmeschutzverordnung angeglichen. Ansonsten müssen nur diejenigen einen Bedarfsausweis vorlegen, die Mittel aus staatlichen Förderprogrammen zur energetischen Sanierung erhalten wollen. Für alle anderen Fälle genügt der vor allem von Immobilienverbänden geforderte, kostengünstigere Verbrauchsausweis, der aus den Daten der Heizkosten- und Stromabrechnungen der letzten drei Jahre zusammengebastelt werden kann. Prinzipiell ist es sogar möglich, dass der Eigentümer dem Aussteller lediglich die auf Plausibilität zu prüfenden Gebäudemaße und Verbrauchszahlen übermittelt. Binnen weniger Tage liegen dann die vier ausgefüllten Seiten inklusive Modernisierungsempfehlungen als kurz gefasste »Hinweise« im Briefkasten. Manche Dienstleister bieten den Verbrauchsausweis zum Schnäppchenpreis: Gerade mal 29,75 Euro kostet er beispielsweise bei einem Messtechnikunternehmen, vereinzelt noch weniger. Ein Auftraggeber kann wohl kaum die Qualität eines solchen Ausweises einschätzen. Auf diese Weise besteht die Gefahr, dass der Energieausweis zur gesetzlichen Pflichterfüllung verkommt, als lästiger, bürokratischer Aufwand.
Doch ein Hindernis wird sich manchem Eigentümer sicher noch in den Weg stellen, nämlich dass die Verbrauchsdaten der letzten Jahre nicht vollständig vorliegen. Das mag beispielsweise dann der Fall sein, wenn ein Gebäude über Etagenheizungen einzelner Eigentümer verfügt und die Heizkosten auf diese Weise nicht explizit zu ermitteln sind. Gegebenenfalls bleibt dann nichts anderes übrig, als den höherwertigen Bedarfsausweis erstellen zu lassen.
Verwunderlich ist vor allem die geplante Übergangsregelung, denn bis Oktober 2008 besteht für alle Gebäude eine Übergangsfrist und somit Wahlfreiheit zwischen beiden Ausweisarten. Man kann sich also fragen, warum die Verantwortlichen der EnEV überhaupt die bedarfsorientierte Variante für bestimmte Fälle fordern. Für einen Teil unseres Gebäudebestandes – der im Übrigen größtenteils vor 1978 erbaut wurde –, bleibt durch diese Übergangsregelung noch ein Jahr lang die Hintertür offen: Die Erstellung tausender verbrauchsorientierter Ausweise, die wie alle Energieausweise in der Regel zehn Jahre gültig sind, wird auf diese Weise unnötig provoziert.
Ein weiteres Rätsel ist die Definition, der Energieausweis diene lediglich der Information. Nur welcher? Wie und was soll ein Mieter vergleichen können? Wie soll er den Primärenergiebedarf beim »berechneten Energiebedarf« eines Gebäudes dem Heizenergie- und Stromverbrauchskennwert beim »erfassten Energieverbrauch« eines anderen Hauses gegenüberstellen? Da der verbrauchsorientierte Ausweis vom Verbrauch des Vormieters abhängt, muss er sich ohnehin zunächst fragen: Wer wohnte (wie) zuvor hier? Ein Single, ein älteres Ehepaar, eine Familie? Über die Luftdichtheit in seiner neuen Wohnung oder den Dämmstandard wird er auf diese Weise nicht viel erfahren. Er kann, stirnrunzelnd, auf der abgebildeten Farbskala lediglich Grün von Rot unterscheiden, niedrige von hohen Zahlen, und diese an dem vorgegebenen »Vergleichswert« messen. Transparenter und vergleichbarer, wie es sich die Verfasser der EnEV durch die Einführung der Ausweise ursprünglich zum Ziel gesetzt haben, wird für ihn so sicher nichts.
Dennoch ergibt sich für Mieter oder Käufer ein wesentlicher Vorteil: Ein Ausweis – egal welcher Art – mit schlechten Energiewerten könnte ein entscheidendes Argument sein, die Miete oder den Kaufpreis nach unten zu drücken. Was wiederum, wir hoffen es, die energetische Sanierung fördert. Insofern lässt sich zwar derzeit noch nicht vorhersagen, ob zumindest das weitere Ziel erfüllt werden kann: Anreize zu schaffen für energiesparende Sanierungen und einen – wirkungsvollen – Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Doch auch wenn die neue EnEV ihre Potenziale nicht voll ausschöpft, wird in jedem Fall die Gesellschaft durch die Einführung der Ausweise für weniger Energieverschwendung und energieeffizientes Bauen mobilisiert. Besser als nichts, könnte man sagen, und versuchen, sich nicht weiter zu grämen.
~Christine Fritzenwallner
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