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In enger Abstimmung

Brandschutz an Baudenkmalen
In enger Abstimmung

Die Anforderungen von Brand- und Denkmalschutz widersprechen sich häufig fundamental. Unser Autor zeigt Wege aus dem Dilemma und fordert: »Der Brandschutz bestimmt, was geschehen muss und der Denkmalschutz, wie das geschehen darf«.

{Text und Fotos: Gerd Geburtig
Kulturdenkmale dokumentieren menschliche Leistungen, Gedankenwelten, Wertesysteme und Haltungen. Sie sind daher einzigartig und unersetzbar. Umso wichtiger ist es, diese Zeugnisse einerseits möglichst authentisch und weitgehend ohne Beeinträchtigungen zu erhalten, andererseits aber einen angemessenen Brandschutz zu gewährleisten.
Um eine denkmalgerechte Betrachtung aus der Sicht des Brandschutzes zu erreichen, hat der Arbeitskreis Bautechnik in der Vereinigung der Landesdenkmalpfleger das Arbeitsheft »Brandschutz im Baudenkmal« vollständig überarbeitet [1] und den aktuellen Grundsätzen einer zeitgemäßen Brandschutzplanung angepasst. Das Ziel des Arbeitshefts besteht darin, nicht nur »Kompromisse« zwischen den zeitweilig widerstrebenden Disziplinen Brandschutz und Denkmalschutz darzustellen, sondern die gemeinsamen Ziele des Bauwerksschutzes einvernehmlich zu verbinden.
Das Arbeitsheft stellt die Grundlagen des Denkmalrechts sowie die gleichberechtigten Schutzinteressen des Denkmal- und des Brandschutzes vor. Dem folgen Erörterungen zu den Aspekten des Bestandschutzes und des behördlichen Anpassungsverlangens hinsichtlich des Brandschutzes sowie zur erforderlichen Beurteilung von Gefahren im Bestand und einer präzisen Risikoanalyse. Die Hauptteile des Werks umfassen die Ausführungen zum gebäude- und schutzzielorientierten Brandschutzkonzept und zur Beschreibung geeigneter Brandschutzmaßnahmen – wiederum aus der gemeinsamen Sicht des Brand- und des Denkmalschutzes. Der Schwerpunkt liegt dabei natürlich bei der Sicherung der Rettungswege, denn der Grundsatz einer Brandschutzplanung lautet auch aus denkmalpflegerischer Sicht: »Bestandsschutz hört spätestens dort auf, wo Gefahren für Leben und Gesundheit bestehen.« [2] In diesem Fall entsteht Handlungsbedarf: Entweder ist unverzüglich nachzurüsten, oder – wenn das nicht denkmalverträglich geschehen kann – die Nutzung zu untersagen bzw. einzuschränken.
Grundlagen
Zur Erhaltung und Nutzung eines Kulturdenkmals sind auch die Maßnahmen des baulichen Brandschutzes prinzipiell sinnvoll. Der historische Bestand sollte hierdurch in seinem Zeugniswert aber nicht beeinträchtigt werden. Hinzufügungen sollen ablesbar und rückführbar sein, um das Denkmal als historisches und künstlerisches Dokument mit seinem Zeugniswert möglichst unversehrt zu erhalten. Die sinnvolle und denkmalverträgliche brandschutztechnische Ertüchtigung eines Baudenkmals ist eine wesentliche Voraussetzung für dessen Erhalt. Eine individuelle, auf den konkreten Bestand abgestimmte und denkmalgerechte Brandschutzplanung kann auch temporäre Maßnahmen umfassen.
Vordergründig sind die jeweiligen brandschutztechnischen Maßnahmen an einem Baudenkmal ganzheitlich und v. a. individuell zu entwickeln. Dies wird durch rechtzeitige Beteiligung der beratenden Denkmalbehörden sowie die Einbindung von Architekten, Brandschutzfachplanern sowie Handwerkern mit Erfahrung in der Denkmalpflege gewährleistet. Der wesentliche Grundzug sollte dabei stets sein: Nicht die Nutzung gibt die konzeptionellen Möglichkeiten vor, sondern der denkmalgeschützte Bestand. Neben der vorhandenen Gebäudestruktur und Ausstattung sind die historischen Konstruktionen und Nutzungen genauso zu beachten wie die brandschutztechnischen Anforderungen, die durch Nutzungsänderungen eintreten können.
Analyse von Schwachstellen
Um den notwendigen Handlungsbedarf genau feststellen zu können, ist zunächst eine detaillierte Analyse der tatsächlich vorhandenen Sicherheitslücken vonnöten. Die wichtigsten Komponenten der Brandsicherheit sind:
  • Lage und Umfeld der baulichen Anlagen
  • Gliederung der Gebäude
  • Rettungswegesituation
  • Branderkennung und Alarmierung
  • Anlagen zur Brandbekämpfung
  • Organisatorische Voraussetzungen
  • Brandentstehungsrisiko
  • Wirksamkeit der Feuerwehr
Auf der Basis der ermittelten Daten kann anschließend die ausreichende Brandsicherheit eines Bauwerks oder eines Brandabschnitts bestimmt werden. Die Abbildungen auf diesen und den folgenden Seiten zeigen übliche Schwachstellen bei Baudenkmalen. Auf den Bildern 1-5 sind abstrakte und damit lediglich potenzielle Gefahrenquellen dargestellt, die zwar aus brandschutztechnischer Sicht existieren, aber wegen des gegebenen Denkmalschutzes aus Sicht des Autors im Einzelfall zu akzeptieren sind.
Demgegenüber sind auf den Bildern 6-10 spezifische Gegebenheiten aufgeführt, die des Öfteren bei Baudenkmalen auftreten, welche durchaus zu einer realen Gefahrensituation führen können. Deswegen besteht bei solchen Gefährdungen auch im Regelfall ein Handlungsbedarf.
Methodik der Brandschutzplanung
Bei einem Baudenkmal ist generell zu beachten, dass vor der Durchsetzung notwendiger Maßnahmen des Brandschutzes ein grundsätzlicher Genehmigungsvorbehalt seitens des Denkmalschutzes besteht. Dieser ist in den Denkmalschutzgesetzen der Länder verankert. Alle baulichen Maßnahmen bedürfen der denkmalrechtlichen Erlaubnis; diese kann auch in der Baugenehmigung enthalten sein. Auch bauliche Maßnahmen, die ansonsten baurechtlich nicht genehmigungspflichtig wären, bedürfen der denkmalrechtlichen Genehmigung oder Erlaubnis. Das gilt insbesondere für Maßnahmen des Brandschutzes, die deshalb in enger Abstimmung mit den jeweils zuständigen Denkmalbehörden zu erörtern sind. Um denkmalgerechte Lösungen für Brandschutzmaßnahmen zu finden, bedarf es eines schlüssigen Gesamtkonzepts, das sowohl die komplexen Anforderungen des historischen Bestands als auch die zukünftige Nutzung sowie weitere betroffene Bereiche einbezieht. Dazu können neben Belangen der Gebäudestatik die Belichtungssituation, bauphysikalische Randbedingungen und konkrete restauratorische Fragestellungen gehören. Daher ist auch bei Brandschutzmaßnahmen ein integraler Planungsansatz gefordert, der auf einer umfassenden Kenntnis des Bestands und der gegebenen Randbedingungen basiert. Diese Aufgabe kann nur von Brandschutzplanern bewältigt werden, die hinreichend sachkundig im Umgang mit Baudenkmalen sind.
Am Baudenkmal können Standardlösungen nur in seltenen Fällen zur Ausführung kommen. Denkmalverträgliche Maßnahmen zeichnen sich stets durch eine Minimierung der baulichen Eingriffe, den schonenden Umgang mit der historischen Substanz und eine behutsame Einfügung baulicher Veränderungen aus. Erforderliche Maßnahmen berücksichtigen den Grundsatz der Reversibilität und respektieren das Erscheinungsbild. Vielfach können auch organisatorische Maßnahmen zu einer denkmalverträglichen Lösung führen, die zerstörende oder störende Eingriffe erübrigen, daher sollte diese Möglichkeit stets in die Überlegungen mit einbezogen werden.
Als Ergebnis der einvernehmlichen Gesamtlösung für den Brandschutz an einem Baudenkmal werden die notwendigen einzelnen Brandschutzmaßnahmen festgelegt sowie deren ausreichende Wirkung begründet und beschrieben. Das Brandschutzkonzept wird dabei in mehreren Schritten zu einer genehmigungsfähigen Eingabereife entwickelt. Grundlegend ist zunächst die brandschutztechnische Bestandsanalyse. Auf dieser aufbauend werden in einem ersten Schritt die Grundzüge des geplanten Brandschutzes als Brandschutzkonzeption dargestellt. Im nächsten Schritt folgt die Ausarbeitung aller Brandschutzmaßnahmen im Entwurf, die schließlich im Genehmigungsverfahren als Bauvorlage dem Brandschutznachweis dient. Dieser Nachweis, der zuvor bereits ab der Stufe der brandschutztechnischen Vorplanung einvernehmlich zwischen den zuständigen Denkmalbehörden bzw. der zuständigen Brandschutzdienststelle abgestimmt wurde, wird die entsprechende Zustimmung beider Seiten erhalten [1].
[1] Vereinigung der Landesdenkmalpfleger in der Bundesrepublik Deutschland (Hrsg.), Arbeitsblatt 13, Brandschutz im Baudenkmal, Münster 2014, Fachberatung Dr.-Ing. Gerd Geburtig
[2] Brandschutzleitfaden für Gebäude besonderer Art oder Nutzung, Hrsg. Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen, Berlin November 1998, S. 15

Schwachstellen (S. 122)
Gerd Geburtig
Architekturstudium an der HAB Weimar. Sachverständiger und Prüfingenieur für vorbeugenden Brandschutz sowie Mitglied im Normenausschuss Brandschutzingenieurverfahren. Seit 2014 Honorarprofessur an der Bauhaus-Universität Weimar. Zahlreiche Fachbücher.
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