Text: Stefan Heimann; Foto: bogdanhoria
Das Bild des Dschungels passt ziemlich gut: Die Förderlandschaft ist ein dynamisches und lebendiges Gebilde, das wächst und sich ständig verändert. Vieles hängt zusammen: Programme reagieren aufeinander, einige können nicht ohne die anderen, wieder andere schließen sich gegenseitig aus. Dieses Bild ist schon alt und stammt aus einer Zeit, als »Dschungel« noch per se für etwas stand, das man am liebsten lichten und mit schnurgeraden Straßen durchziehen mochte. Heute denken die meisten Menschen bei diesem Begriff zwar immer noch an etwas sehr Komplexes – aber auch an etwas Wertvolles und Nützliches. Und das gilt auch für die Förderlandschaft: Die vielen Programme eröffnen nahezu unzählige Möglichkeiten, um Gebäude, Siedlungen und Städte umweltfreundlich und sozialverträglich zu gestalten.
Ein Wald
Fangen wir bei den Wurzeln an: Gefördert wird meist vom Staat, insbesondere über die bundeseigene Förderbank KfW (die heute nicht mehr »Kreditanstalt für Wiederaufbau« genannt werden möchte, [1]) und über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, kurz BAFA [2]. Auch Bundesministerien, Länder, Kommunen, regionale Energieversorger und einige andere Unternehmen geben Fördermittel aus. Ziel der öffentlichen Förderprogramme für die energetische Gebäudesanierung ist meist, den Klimaschutz voranzubringen und die Wirtschaft zu unterstützen – oder die wirtschaftliche Entwicklung zu steuern.
Eine zentrale Beratungsstelle für alle Fördermöglichkeiten gibt es nicht – die erste Herausforderung besteht also darin, die passende Förderung zu finden. Hier kann ein »FördermittelCheck« [3] helfen, der alle aktuellen Fördermöglichkeiten für ein Vorhaben an einem Ort aufführt. Häufig kommen mehrere Programme infrage, sodass im nächsten Schritt geprüft werden sollte, ob und wie diese kombiniert werden können. Im Fördermittelbereich spricht man hier von Kumulierbarkeit. Allgemein gilt: Die Programme der BAFA und die der KfW sind meist nicht miteinander kumulierbar.
Viele Bäume
Hat man ein passendes Förderprogramm im Dschungel gefunden, steht man erneut vor etwas sehr Kompliziertem mit einem Gewusel aus Bedingungen und Ausnahmen. Aber genauso wenig, wie man einen Baum verstehen muss, um sich eine Banane zu pflücken, muss man bei einem Förderprogramm jede Zeile des Kleingedruckten nachvollziehen können. Oft reicht es, die Hotline des Fördergebers anzurufen, das eigene Vorhaben zu schildern und sich erklären zu lassen, welche Anträge man wie auszufüllen hat. Bei den Förderbedingungen ist insbesondere zu beachten, ob eine vorangehende Beratung notwendig ist: Einige Programme für die energetische Sanierung setzen nämlich eine Vor-Ort-Energieberatung voraus. Und meist nicht von irgendwem: Das sogenannte Effizienzexperten-Verzeichnis listet die Berater auf [4], die im Sinne von KfW und BAFA als förderfähig gelten.
Beim weiteren Vorgehen ist insbesondere die Reihenfolge zu beachten: Viele Förderprogramme verstehen sich als »Anschubfinanzierung«. Und nach deren Logik ist keine Unterstützung mehr möglich, wenn eine Sanierungsmaßnahme bereits angefangen wurde, also wenn beispielsweise Material bestellt oder Handwerker beauftragt sind. Wenn es dann losgeht, ist wichtig, wer die Maßnahme ausführen darf. Einige Programme bestehen nämlich auf fachmännische Arbeiten und schließen Eigenleistungen explizit aus.
DER WEGWEISER
Die Tabellen 2 und 3 zeigen die wichtigsten Förderprogramme für die energetische Gebäudesanierung. Ihre Daten sind der im März aktualisierten Broschüre »Fördergeld für Klimaschutz, Energieeffizienz und erneuerbare Energien« entnommen [5]. Diese enthält Informationen zu 53 bundesweiten Programmen und 206 Länderprogrammen.
Die Übersicht in Tabelle 2 und 3 dient als Wegweiser und kann nicht den Blick auf die genauen Förderbedingungen ersetzen – insbesondere natürlich, was die jeweils geförderten Einzelmaßnahmen betrifft: Zu diesen zählen beispielsweise für die KfW-Programme 430 und 151, 152 die Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen und Geschossdecken, die Erneuerung von Fenstern und Außentüren und die Erneuerung bzw. der Einbau einer Lüftungsanlage sowie die Erneuerung oder Optimierung einer bestehenden Heizungsanlage.
Wie das im Dschungel so ist: Auch wenn man ein noch so schönes Bestimmungsraster hat – irgendetwas fällt mit Sicherheit durch. Und so soll abschließend noch eine besondere Fördermöglichkeit vorgestellt werden, bei dem weder die Förderhöhe noch die geförderten Maßnahmen festgelegt sind. Nicht einmal der Begriff »Programm« passt hier: Von der Förderleitlinie der Deutschen Bundesstiftung Umwelt [6] ist die Rede, in deren Rahmen auch Klima- und ressourcenschonende Bauvorhaben und Quartiersentwicklungen gefördert werden. Entscheidend ist lediglich der Grad der Umweltentlastung und zur Bedingung gehört v. a., dass die Projekte Modellcharakter haben und als »Leuchtturm« Vorbild für weitere Vorhaben sein können. Die Förderung erfolgt durch einen Zuschuss – der bis zu 100 % der Projektkosten betragen kann; in Ausnahmefällen sind auch Darlehen oder Bürgschaften möglich. Der Förderdschungel hat also durchaus einiges zu bieten und wer seinen Weg durch das Dickicht findet, kann sogar architektonisch Wegweisendes zustande bringen.
Weitere Informationen:
Stefan Heimann
1979 in Dortmund geboren, 2000-08 Studium der Elektrotechnik (erneuerbare Energien) und Philosophie (Umweltethik) in Aachen und Berlin. Seit 2010 Redakteur bei co2online in Berlin.