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Schallschutz
Auch in der neuen DIN 4109 werden lediglich die Mindestanforderungen zum Schallschutz geregelt. Beispielsweise ist die horizontale Luftschalldämmung zwischen zwei Räumen mit nur R´w = 53 dB angegeben. Sie genügt zwar für den öffentlich-rechtlich geforderten Schallschutz, ist aber als »unterste Auffanggrenze« zu verstehen. Für den privatrechtlichen Bereich wird ein höherer Schallschutz gefordert. Die Kalksandsteinindustrie empfiehlt beim horizontalen Luftschallschutz eine Steigerung des bewerteten Schalldämm-Maßes um mindestens 3 dB auf R´w 56 dB. Für den vertikalen Luftschallschutz sollte ein R´w-Wert von 57 dB zugrunde gelegt werden. Mit diesen Werten, die auch in der VDI-Richtlinie 4100:2007 SSt II genannt sind, werde der Schallschutz deutlich verbessert. Wichtig ist es, den erhöhten Schallschutz vertraglich zu vereinbaren, z. B. in der Baubeschreibung. Die erhöhte Schalldämmung wird wie bisher mit schweren Kalksandsteinwänden von KS in hohen Rohdichteklassen bis zu 2,2 erreicht. Um einen ausführungstechnischen, konstruktiv sicheren erhöhten Schallschutz zu erhalten, ist die Ausbildung der Anschlussfugen (Stoßstellen) der einzelnen Bauteile untereinander ein wesentlicher Parameter. ~rs
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