1 Monat GRATIS testen, danach für nur 6,90€/Monat!
Startseite » Produkte »

Rauchwarnmelderpflicht

Produkte
Rauchwarnmelderpflicht

~Anke Lieschke

Ende April hat der brandenburgische Landtag die Rauchwarnmelderpflicht verabschiedet, die nun zum 1. Juli in Kraft tritt. Für Neubauten, die ab Juli beantragt werden, gilt, dass alle Flure und Aufenthaltsräume mit Rauchwarnmeldern ausgestattet werden müssen. Für früher beantragte Baugenehmigungen und Bestandsbauten gilt eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2020.
Wer dachte, dass dies schon längst bundesweit Pflicht gewesen sei, dem sei gesagt, dass Brandenburg zwar das vorletzte Bundesland ist, das die Pflicht für Neu- und Bestandsbauten verabschiedet, das Schlusslicht aber bildet die Bundeshauptstadt. Berlin und Brandschutz – war da nicht etwas? Aber das ist ein anderes Thema. Auch in Berlin soll die entsprechende Verordnung noch in diesem Jahr verabschiedet werden.
Außer in Mecklenburg-Vorpommern ist für die Montage übrigens der Eigentümer zuständig. Für die Wartung dagegen sind je nach Bundesland Eigentümer oder Besitzer/Mieter verantwortlich.
Aktuelles Heft
MeistgelesenNeueste Artikel

Architektur Infoservice
Vielen Dank für Ihre Bestellung!
Sie erhalten in Kürze eine Bestätigung per E-Mail.
Von Ihnen ausgesucht:
Weitere Informationen gewünscht?
Einfach neue Dokumente auswählen
und zuletzt Adresse eingeben.
Wie funktioniert der Architektur-Infoservice?
Zur Hilfeseite »
Ihre Adresse:














Die Konradin Medien GmbH erhebt, verarbeitet und nutzt die Daten, die der Nutzer bei der Registrierung zum arcguide Infoservice freiwillig zur Verfügung stellt, zum Zwecke der Erfüllung dieses Nutzungsverhältnisses. Der Nutzer erhält damit Zugang zu den Dokumenten des arcguide Infoservice.
AGB
datenschutz-online@konradin.de