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Rauchwarnmelderpflicht
~Anke Lieschke
Ende April hat der brandenburgische Landtag die Rauchwarnmelderpflicht verabschiedet, die nun zum 1. Juli in Kraft tritt. Für Neubauten, die ab Juli beantragt werden, gilt, dass alle Flure und Aufenthaltsräume mit Rauchwarnmeldern ausgestattet werden müssen. Für früher beantragte Baugenehmigungen und Bestandsbauten gilt eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2020.
Wer dachte, dass dies schon längst bundesweit Pflicht gewesen sei, dem sei gesagt, dass Brandenburg zwar das vorletzte Bundesland ist, das die Pflicht für Neu- und Bestandsbauten verabschiedet, das Schlusslicht aber bildet die Bundeshauptstadt. Berlin und Brandschutz – war da nicht etwas? Aber das ist ein anderes Thema. Auch in Berlin soll die entsprechende Verordnung noch in diesem Jahr verabschiedet werden.
Außer in Mecklenburg-Vorpommern ist für die Montage übrigens der Eigentümer zuständig. Für die Wartung dagegen sind je nach Bundesland Eigentümer oder Besitzer/Mieter verantwortlich.
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