Allgemein
Schneller sanieren
Der Kanton Zürich hat einen ersten Schritt hin zu vereinfachtem Procedere bei energetischen Sanierungen gemacht. Ende Februar hatte der Kantonsrat einstimmig beschlossen, dass künftig Wärmedämmungen und Solaranlagen auf Dächern nur noch im Anzeigeverfahren genehmigt werden müssen. Das bedeutet, dass Bauherren nur noch 30 Tage statt bis zu vier Monaten warten müssen, bevor sie ihre Sanierung beginnen können. Insbesondere Nachbarn haben dadurch kein Einspruchsrecht mehr. Wärmedämmungen dürfen bis zu 35 cm dick werden, ohne dass Abstandsregelungen greifen, und Solaranlagen können jetzt überall, auch außerhalb formaler Baugebiete, installiert werden.
Auch wenn der Schweizer Heimatschutz eine Welle von Solarbedachungen befürchtete, gab es keine Gegeninitiative. Allzu große Sorgen muss man sich vielleicht auch gar nicht machen: Die neuen Regelungen erstrecken sich nicht auf Baudenkmäler, und die Veränderungen müssen sich optisch gut ins Gesamtbild einfügen. Nun muss der Kanton den Beschluss in geltendes Recht umsetzen. Womöglich übernimmt er dadurch eine Vorreiterrolle für die ganze Schweiz – und andere Länder. ~dr
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